# EU-Kommission präsentiert Verordnungsvorschlag zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/eu-kommission-praesentiert-verordnungsvorschlag-zur-digitalisierung-der-grenzueberschreitenden-justiziellen-zusammenarbeit/
- Veröffentlicht: 2021-12-06T05:39:19+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.12.2021

Am 01.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen [Vorschlag](https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6387)
zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit. Mit dem
Verordnungsvorschlag will die EU-Kommission einen Rechtsrahmen für

 * die elektronische Kommunikation zwischen zuständigen Behörden in Verfahren der
   grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen
 * und für die elektronische Kommunikation zwischen natürlichen oder juristischen
   Personen und zuständigen Behörden in grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren 
   in Zivil-, Handels- und Strafsachen schaffen.

Der Verordnungsvorschlag gilt jedoch nicht für die Zwecke der Beweisaufnahme in 
Zivil- und Handelssachen, die in einem gesonderten Rechtsakt geregelt werden sollen.

Schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden in Fällen, die in den
Anwendungsbereich der Verordnung fallen, sollen zukünftig über ein sicheres und 
zuverlässiges dezentralisiertes IT-System erfolgen.

Ziel ist die Einrichtung einer europäischen elektronischen Anlaufstelle auf dem 
[Europäischen Justizportal](https://e-justice.europa.eu/home?action=home&plang=de).
Diese europäische elektronische Anlaufstelle soll von natürlichen und juristischen
Personen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und zuständigen Behörden
in Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitenden Bezügen genutzt werden können.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass elektronischen Dokumenten die Rechtswirkung
nicht allein deshalb abgesprochen werden kann, weil sie in elektronischer Form vorliegen.

Nun müssen sich erst EU-Parlament und Rat der EU intern einigen, bevor in den sog.
Trilogverhandlungen ein finaler Kompromisstext beschlossen werden kann.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-kommission-praesentiert-verordnungsvorschlag-zur-digitalisierung-der-grenzueberschreitenden-justiziellen-zusammenarbeit-69509)
