# EU-Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor

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- Published: 2021-09-24T04:41:08+02:00
- Author: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 23.09.2021

Weniger Elektromüll und zufriedenere Verbraucherinnen und Verbraucher: Die EU-Kommission
hat am 23.09.2021 neue Rechtsvorschriften für ein einheitliches Ladegerät für elektronische
Geräte vorgelegt. USB-C soll zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets,
Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen werden.„
Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich lange genug über inkompatible
Ladegeräte, die sich in ihren Schubladen anhäufen, geärgert. Wir haben der Industrie
sehr viel Zeit eingeräumt, um eigene Lösungen vorzuschlagen. Jetzt ist es an der
Zeit, gesetzgeberische Maßnahmen für ein einheitliches Ladegerät zu ergreifen. Dieser
wichtige Schritt bringt viel für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch
für die Umwelt und steht im Einklang mit unseren ökologischen und digitalen Ambitionen“,
sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen
Parlament und vom Rat angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem
Datum der Annahme bietet der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton ergänzte: „Für alle wesentlichen elektronischen
Geräte wird ein Ladegerät benötigt. Je mehr Geräte auf den Markt kommen, desto mehr
Ladegeräte werden verkauft, die nicht austauschbar oder aber nicht notwendig sind.
Dem setzen wir ein Ende. Unser Vorschlag schafft die Voraussetzungen dafür, dass
die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ein einziges Ladegerät für alle ihre
tragbaren elektronischen Geräte verwenden können. Dies ist ein großer Schritt hin
zu mehr Verbraucherfreundlichkeit und weniger Abfallaufkommen.“

Mit dem heute präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie
werden der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert. Darüber hinaus
schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten
zu entbündeln. Dies bringt mehr Verbraucherfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung
des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung 
von Ladegeräten, wodurch wiederum der ökologische und digitale Wandel unterstützt
wird.

Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde,
der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 
30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine vollständige Lösung gefunden werden.

Der vorgelegte Vorschlag der Kommission umfasst Folgendes:

 * Ein harmonisierter Ladeanschluss für elektronische Geräte: USB-C wird als einheitlicher
   Anschluss eingeführt. Auf diese Weise können die Verbraucher ihre Geräte unabhängig
   von der Gerätemarke mit demselben USB-C-Ladegerät aufladen,
 * Durch die harmonisierte Schnellladetechnologie wird dazu beigetragen, dass die
   einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen
   und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts
   identisch ist.
 * Die Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten: Verbraucherinnen
   und Verbraucher können ein neues elektronisches Gerät ohne neues Ladegerät erwerben.
   Dadurch wird es weniger unfreiwillig erworbene oder unbenutzte Ladegeräte geben.
   Wenn weniger neue Ladegeräte produziert und entsorgt werden, wird das Aufkommen
   an Elektronikabfällen um beinahe tausend Tonnen pro Jahr sinken.
 * Verbesserte Verbraucherinformationen: Die Hersteller werden verpflichtet, einschlägige
   Informationen über die Ladeleistung, etwa über die vom Gerät benötigte Leistung,
   bereitzustellen sowie Angaben dazu zu machen, ob die Schnellladung unterstützt
   wird. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen, 
   ob ihre bisherigen Ladegeräte den Anforderungen ihres neuen Geräts entsprechen
   oder leichter ein kompatibles Ladegerät auswählen. In Verbindung mit den übrigen
   Maßnahmen würde dies dazu beitragen, dass weniger neue Ladegeräte gekauft werden
   und die Verbraucherinnen und Verbraucher 250 Mio. Euro im Jahr für unnötigerweise
   angeschaffte Ladegeräte einsparen.

Die Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie ist Teil umfassenderer Maßnahmen, die
von der Kommission in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Produkten, insbesondere der
Elektronik auf dem EU-Markt, ergriffen werden und die das Kernstück eines in Vorbereitung
befindlichen Vorschlags über nachhaltige Produkte bilden werden.

## Die nächsten Schritte

Der heute präsentierte Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie muss
nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(
Mitentscheidung) angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum
der Annahme wird der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung vor dem Inkrafttreten
bieten.

Damit letztendlich tatsächlich ein einheitliches Ladegerät zur Verfügung steht, 
muss Interoperabilität an beiden Enden des Kabels – am elektronischen Gerät und 
am externen Netzteil – gewährleistet sein. Die Interoperabilität aufseiten des Geräts,
die mit Abstand die größte Herausforderung darstellt, wird mit dem Vorschlag erreicht.
Die Interoperabilität des externen Netzteils wird Gegenstand einer Überprüfung der
Ökodesign-Verordnung der Kommission sein. Diese wird im Laufe dieses Jahres eingeleitet,
damit der Zeitpunkt des Inkrafttretens an den des präsentierten Vorschlags angepasst
werden kann.

_Quelle: EU-Kommission_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-kommission-schlaegt-einheitliches-ladegeraet-fuer-elektronische-geraete-vor-63317)
