# EU-Parlament verabschiedet Rechtsrahmen für Kryptowerte

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- Veröffentlicht: 2023-05-10T10:35:45+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 11.05.2023

Das EU-Parlament hat die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) verabschiedet.
Der DStV begrüßt, dass damit ein europäischer Rechtsrahmen geschaffen wird, der 
weitere Innovationen auf einer sicheren und soliden Grundlage ermöglicht.

Im November vergangenen Jahres war mit FTX die einst drittgrößte Kryptobörse der
Welt eingebrochen. Die Insolvenz von FTX verdeutlichte die Risiken eines nicht regulierten
Kryptomarktes. Um solche Skandale in Zukunft zu vermeiden, hat das EU-Parlament 
mit MiCA nun gemeinsame Regeln für Kryptodienstleister in Europa verabschiedet.

In Zukunft benötigen Anbieter von Kryptodienstleistungen eine Zulassung, um in Europa
ihren Geschäften nachgehen zu können. Diese Zulassung ist von den nationalen Finanzaufsichtsbehörden
innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung auszustellen. Hat ein Unternehmen
die Lizenz eines EU-Mitgliedstaates erhalten, so darf es im gesamten EU-Raum aktiv
sein. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, soll die Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter
von Kryptodienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der EU tätig sind.

MiCA verpflichtet Kryptodienstleister zudem, ein sog. Whitepaper mit detaillierten
Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert zu veröffentlichen.
Das Whitepaper muss auf der Website des entsprechenden Anbieters veröffentlicht 
werden und muss so lange dort verfügbar sein, wie der jeweilige Kryptowert Kunden
angeboten wird. Zudem soll es auch Informationen über den Energieverbrauch der ausgegebenen
Assets enthalten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und
die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sollen gemeinsam in den nächsten 12
Monaten Entwürfe technischer Regulierungsstandards für Nachhaltigkeitsindikatoren
ausarbeiten und diese an die EU-Kommission übermitteln. Zuvor war in Brüssel darüber
debattiert worden, ob energieintensive Kryptowährungen in der EU verboten werden
sollten.

Die „[Digital Working Group](https://mailchi.mp/8c27d9f57b80/latest-from-brussels-april_01-6231326?e=9a7d63d8a2)“
der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) befasste sich
auf ihrer letzten Sitzung mit den Auswirkungen von MiCA auf kleine und mittlere 
Kanzleien sowie auf KMU. Dabei diskutierte die Gruppe darüber, wie Steuerberater
und Wirtschaftsprüfer ihre Mandanten, die auf dem Kryptomarkt investieren, bestmöglich
beraten können und welche Chancen und Risiken sich daraus für den Berufsstand ergeben.
In diesem Zusammenhang wurde auch darüber debattiert, wie es kleinen und mittleren
Kanzleien (SMPs) in Zukunft gelingen kann, junge Talente zu rekrutieren, die insbesondere
KMU zum Thema Kryptowährungen beraten können.

Nach der Verabschiedung durch das Plenum des EU-Parlaments muss die Verordnung nun
noch vom EU-Rat gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union 
veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Bereits im Juni des vergangenen
Jahres wurde im interinstitutionellen Trilog eine vorläufige Einigung über MiCA 
erzielt.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_
