# EU schlägt Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus vor

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- Published: 2022-11-10T11:19:02+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 10.11.2022

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Mittwoch Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung
des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form einer Verordnung des Rates vorgeschlagen.
Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise
und tritt direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) in Kraft. Das
gilt zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.

Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober.
Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung
eingesetzt. Morgen, am 11.11.2022, werden die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag in
Brüssel diskutieren.

> „Ich freue mich sehr, dass die Kommission unserem Aufruf im Europäischen Rat gefolgt
> ist und heute ganz zentrale Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer
> Energien vorgelegt hat. Die Verordnung ist ein entscheidender Schlüssel in der
> Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig
> unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Mit den Maßnahmen werden bislang schleppende
> und langwierige Genehmigungsverfahren z. B. von Windenergieanlagen, PV-Anlagen
> auf Gebäuden aber auch von Wärmepumpen deutlich beschleunigt. Bestehende Hürden
> werden damit abgebaut. Wichtig ist aber auch, dass die Ertüchtigung von bestehenden
> Erneuerbaren-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur erleichtert und vereinfacht
> wird. Das alles gibt uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise.“
> Minister Habeck

**Kernelemente des Kommissionsvorschlags sind:**

 * **Überragendes öffentliches Interesse von EE-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur:**
   Dadurch können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von
   einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren, die z. B.
   im EU-Umweltrecht vorgesehen sind.
 * **Solarenergie:** schnellere Genehmigungsverfahren die Installation von Solaranlagen
   auf „künstlichen Strukturen“ wie z. B. Gebäuden. Die KOM schlägt eine Frist von
   höchstens einem Monat für die Genehmigung solcher Solarenergieanlagen. Zugehörige
   Speicher und Netzanschlüsse sind ebenfalls erfasst. Die Anlagen werden zudem 
   von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreit und es gilt eine „Genehmigungsfiktion“
   für Kleinlagen, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.
 * **Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen:** Straffung von Genehmigungsverfahren,
   indem alle relevanten Umweltprüfungen in die neue Höchstfrist von sechs Monaten
   einbezogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die Bewertung der
   möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen
   Projekt beschränkt. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse
   eingeführt, wenn die Gesamtkapazität des Repowering-Projekts nicht mehr als 15%
   höher ist als die des ursprünglichen Projekts.
 * **Wärmepumpen:** Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist
   von höchstens drei Monaten und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss
   kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.

_Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-schlaegt-sofortmassnahmen-zur-beschleunigung-des-erneuerbaren-ausbaus-vor-88889)
