# EU stärkt Cybersicherheit: Rat nimmt neue Maßnahmen an

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- Published: 2024-12-08T08:54:00+01:00
- Author: Thomas Stuppy

Am 2. Dezember 2024 hat der Rat der Europäischen Union zwei entscheidende Elemente
des sogenannten „Cybersicherheitspakets“ verabschiedet: das **Cybersolidaritätsgesetz**
und eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit (Cybersecurity Act,
CSA). Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit und Zusammenarbeit der EU im Kampf gegen
Cyberbedrohungen zu verbessern.

## **Wichtige Neuerungen des Cybersolidaritätsgesetzes**

### 1. Einrichtung eines europaweiten Warnsystems

Die Verordnung schafft eine europaweite Infrastruktur, bestehend aus **nationalen
und grenzüberschreitenden Cyber-Knotenpunkten**. Diese Knotenpunkte, ausgestattet
mit **künstlicher Intelligenz (KI)** und fortgeschrittener Datenanalyse, sollen 
Cyberbedrohungen schneller erkennen und Warnungen in Echtzeit übermitteln. Sie stärken
den Informationsaustausch und unterstützen Behörden und Organisationen bei der effektiven
Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle.

### 2. Einführung eines Cybernotfallmechanismus

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der neue **Cybernotfallmechanismus**,
der die Abwehrbereitschaft der EU erhöhen soll. Dieser Mechanismus umfasst:

• **Vorsorgemaßnahmen**: Durchführung von Tests in kritischen Sektoren (z. B. Gesundheitsversorgung,
Energie, Verkehr) auf Grundlage einheitlicher Risikoszenarien.

• **EU-Cybersicherheitsreserve**: Ein Pool von Sicherheitsvorfall-Notdiensten aus
dem Privatsektor, der auf Anfrage einzelner Mitgliedstaaten oder EU-Institutionen
aktiv wird.

• **Technische gegenseitige Unterstützung**: Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten
zur Stärkung der Cybersicherheitskompetenzen.

### 3. Überprüfungsmechanismus

Ein weiteres zentrales Element ist die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der
Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf:

• die Nutzung der Cybersicherheitsreserve,

• die Effizienz des Cybernotfallmechanismus,

• und den Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im Bereich Cybersicherheit.

## **Gezielte Änderung des Cybersecurity Act von 2019**

Die Änderung des bestehenden Rechtsakts stärkt die **Cyberresilienz der EU** durch
die Einführung **europäischer Zertifizierungssysteme** für verwaltete Sicherheitsdienste.

### Bedeutung verwalteter Sicherheitsdienste

Diese Dienste, etwa für Penetrationstests, Sicherheitsüberprüfungen und technische
Unterstützung, spielen eine wachsende Rolle bei der Prävention, Erkennung und Reaktion
auf Cybersicherheitsvorfälle. Mit der neuen Regelung soll:

• die **Qualität und Vergleichbarkeit** dieser Dienste verbessert werden,

• die **Fragmentierung** des Binnenmarkts verhindert werden, da einige Länder bereits
nationale Zertifizierungssysteme entwickeln,

• und das Vertrauen in Anbieter von Cybersicherheitsdiensten gestärkt werden.

### Schrittweise Umsetzung

Bis zur umfassenden Überarbeitung des Cybersecurity Act ermöglicht die Änderung 
die schrittweise Einführung solcher Zertifizierungssysteme, um den Binnenmarkt einheitlich
zu regulieren und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu fördern.

## **Nächste Schritte**

Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Rates und des Europäischen Parlaments
werden die neuen Rechtsakte in den kommenden Wochen im **Amtsblatt der Europäischen
Union** veröffentlicht. Sie treten **20 Tage nach der Veröffentlichung** in Kraft.

Mit diesen Maßnahmen setzt die EU ein starkes Zeichen für mehr Zusammenarbeit und
Innovation im Bereich der Cybersicherheit.

_Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 02.12.2024_
