# EU-Strategie für Cybersicherheit soll kritische Infrastrukturen stärken

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- Veröffentlicht: 2020-12-17T07:08:44+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 16.12.2020 Zahlreiche Cyberangriffe in der Corona-Krise machen deutlich, wie wichtig es ist, Krankenhäuser, Forschungszentren und andere Infrastrukturen zu schützen. Mit ihrer am 16.12.2020 vorgelegten Cybersicherheitsstrategie will die EU-Kommission Europas kollektive Abwehr gegen Cyberbedrohungen etwa in den Bereichen Binnenmarkt, Strafverfolgung, Diplomatie und Verteidigung stärken. Dazu schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über Cybersicherheit (NIS-Richtlinie „NIS 2“) und eine neue Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen vor. Die neue Cybersicherheitsstrategie ist ein zentrales Element der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, des Aufbauplans für Europa und der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion. Sie bietet der EU auch die Möglichkeit, ihre Führungsrolle bei internationalen Normen und Standards im Cyberraum zu festigen und die Zusammenarbeit mit Partnern in der ganzen Welt zu stärken, um sich für einen globalen, offenen, stabilen und sicheren Cyberraum einzusetzen, der auf Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, Grundfreiheiten und demokratischen Werten beruht. Vertrauen und Sicherheit im Mittelpunkt der Digitalen Dekade der EU Die neue Cybersicherheitsstrategie soll ein globales und offenes Internet gewährleisten und zugleich Schutzvorkehrungen bieten, nicht nur im Hinblick auf die Sicherheit, sondern auch um die europäischen Werte und die Grundrechte aller zu schützen. Aufbauend auf dem, was in den vergangenen Monaten und Jahren erreicht wurde, enthält die Strategie konkrete Vorschläge für Regulierungs-, Investitions- und Politikinstrumente auf drei EU-Aktionsfeldern: Widerstandsfähigkeit, technologische Unabhängigkeit und Führungsrolle Auf diesem Feld schlägt die Kommission vor, die Vorschriften über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen durch eine Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union (überarbeitete NIS-Richtlinie oder „NIS 2“) neu zu gestalten, um die Abwehrfähigkeit kritischer öffentlicher und privater Sektoren zu verbessern: Krankenhäuser, Energienetze, Eisenbahnen, aber auch Rechenzentren, öffentliche Verwaltungen, Forschungslabore und die Herstellung kritischer medizinischer Geräte und Arzneimittel sowie sonstige kritische Infrastrukturen und Dienste müssen ihre Undurchlässigkeit in einem sich rasch verändernden und komplexen Bedrohungsumfeld bewahren. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, ein Netz von Sicherheitseinsatzzentren in der gesamten EU mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) aufzubauen, das für die EU ein echtes „Cybersicherheitsschutzschild“ mit der Fähigkeit sein wird, frühzeitige Signale für drohende Cyberangriffe zu erkennen und Maßnahmen zu ermöglichen, bevor Schäden verursacht werden. Weitere Maßnahmen umfassen die gezielte Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Rahmen der digitalen Innovationszentren sowie verstärkte Bemühungen, um Fachkräfte auszubilden und zu schulen, die besten Talente auf dem Gebiet der Cybersicherheit anzuziehen und zu binden sowie in eine offene wettbewerbsfähige Forschung und Innovation von Weltrang zu investieren. Aufbau operativer Kapazitäten zur Prävention, Abschreckung und Reaktion Die Kommission bereitet derzeit mit den Mitgliedstaaten in einem offenen und integrativen Verfahren eine neue gemeinsame Cyberstelle vor, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Einrichtungen und den Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Prävention, Abschreckung und Reaktion im Hinblick auf Cyberangriffe zuständig sind (einschließlich ziviler und diplomatischer Gemeinschaften sowie der Strafverfolgungs- und Verteidigungskreise im Bereich der Cybersicherheit), zu stärken. Der Hohe Vertreter unterbreitet Vorschläge zur Stärkung des EU-Instrumentariums für die Cyberdiplomatie, um böswilligen Cyberaktivitäten, insbesondere solchen, die unsere kritische Infrastruktur, unsere Versorgungsketten und unsere demokratischen Institutionen und Prozesse betreffen, vorzubeugen, sie zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und wirksam auf sie zu reagieren. Die EU wird sich auch dafür einsetzen, die Zusammenarbeit im Bereich der Cyberabwehr weiter zu verbessern und modernste Fähigkeiten auf diesem Gebiet zu entwickeln. Sie wird sich dabei auf die Arbeiten der Europäischen Verteidigungsagentur stützen und die Mitgliedstaaten auffordern, die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit und den Europäischen Verteidigungsfonds in vollem Umfang zu nutzen. Förderung eines globalen offenen Cyberraums durch verstärkte Zusammenarbeit Die EU wird ihre Zusammenarbeit mit internationalen Partnern intensivieren, um die regelbasierte Weltordnung zu stärken, die internationale Sicherheit und Stabilität im Cyberraum zu fördern sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Internet zu schützen. Sie wird internationale Normen und Standards voranbringen, die diese Grundwerte der EU widerspiegeln, indem sie mit ihren internationalen Partnern in den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen Foren zusammenarbeitet. Die EU wird ihr Instrumentarium für die Cyberdiplomatie weiter stärken. Außerdem wird sie durch eine EU-Agenda für den Aufbau externer Cyberkapazitäten die Bemühungen um den Aufbau solcher Kapazitäten in Drittländern verstärken. Die Cyber-Dialoge mit Drittländern, regionalen und internationalen Organisationen und der Multi-Stakeholder-Gemeinschaft werden intensiviert. Die EU wird ferner ein weltumspannendes EU-Netz für Cyberdiplomatie errichten, um für ihre Vision des Cyberraums zu werben. Die EU ist entschlossen, die neue Cybersicherheitsstrategie im Rahmen ihres nächsten langfristigen Haushalts in den kommenden sieben Jahren durch beispiellose Investitionen in den digitalen Wandel zu unterstützen, insbesondere durch das Programm „Digitales Europa“, Horizont Europa und den Europäischen Aufbauplan. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU in vollem Umfang zu nutzen, um die Cybersicherheit zu erhöhen und die auf EU-Ebene getätigten Investitionen zu ergänzen. Angestrebt wird ein Investitionsvolumen von bis zu 4,5 Mrd. EUR vonseiten der EU, der Mitgliedstaaten und der Industrie, insbesondere im Rahmen des Kompetenzzentrums für Cybersicherheit und des Netzes nationaler Koordinierungszentren, wobei ein großer Teil kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen soll. Die Kommission will auch die industriellen und technologischen Kapazitäten der EU im Bereich der Cybersicherheit stärken, u. a. durch Projekte, die gemeinsam aus den Haushalten der EU und der Mitgliedstaaten gefördert werden. Die EU hat die einmalige Chance, ihre Ressourcen zu bündeln, um ihre strategische Autonomie zu stärken und ihre Führungsrolle bei der Cybersicherheit der gesamten digitalen Lieferkette (einschließlich Daten und Cloud, Prozessortechnologien der nächsten Generation, ultrasichere Konnektivität und 6G-Netze) im Einklang mit ihren Werten und Prioritäten zu festigen.
