# EU-Strategie für Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030

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- Veröffentlicht: 2021-03-11T05:43:37+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.03.2021

Die EU-Kommission hat am 03.03.2021 ihre [Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2021-2030](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021DC0101&from=DE)
vorgelegt. Obwohl laut EU-Kommission in den letzten zehn Jahren einige Vorschriften(
z. B. die Richtlinie zur Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen)
oder europäische Normen für Barrierefreiheit eingeführt wurden, gibt es immer noch
viele Hindernisse für Menschen mit Behinderungen. Daher zielt die Strategie darauf
ab, dass Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in der EU uneingeschränkt
und gleichberechtigt teilhaben können. Zudem trägt sie zur Umsetzung der [europäischen Säule sozialer Rechte](https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1226)
bei und soll der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, das Übereinkommen der 
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf EU-Ebene und
in den Mitgliedstaaten umzusetzen.

In den nächsten Jahren sind u. a. folgende Initiativen vorgesehen:

2021:

 * Einrichten einer Plattform für das Thema Behinderungen zur Umsetzung der vorliegenden
   Strategie sowie zur Unterstützung nationaler Strategien zugunsten von Menschen
   mit Behinderungen
 * Erarbeitung praktischer Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten, um die Umsetzung
   der Barrierefreiheitsanforderungen im Rahmen der Richtlinien über die öffentliche
   Auftragsvergabe zu unterstützen und Schulungen für öffentliche Auftraggeber im
   Hinblick auf barrierefreie Anschaffungen zu fördern.;
 * Aufnahme des Grundsatzes der Zugänglichkeit und Inklusivität in die verstärkte
   EU-Strategie für digitale Verwaltung mit Fokus auf benutzerfreundlichen und auf
   den Menschen ausgerichteten digitalen öffentlichen Diensten in ganz Europa
 * Vorlage eines Berichts über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung
   in Beschäftigung und Beruf, ggf. Vorlage eines Gesetzesvorschlags (insb. zur 
   Stärkung der Rolle der Gleichstellungsstellen)

2022:

 * Einrichtung eines europäischen Ressourcenzentrums „AccessibleEU“, um eine Wissensbasis
   mit Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit in allen Bereichen
   aufzubauen.;
 * Bewertung und Prüfung der Anwendung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet:
   ggf. Überarbeitung der Richtlinie, um Lücken z. B. im Hinblick auf den Anwendungsbereich,
   technologische Fortschritte oder die Kohärenz mit anderen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
   zu schließen.

2024:

 * Nur 50 % der Menschen mit Behinderungen haben einen Arbeitsplatz, gegenüber 75%
   der Menschen ohne Behinderung. Die EU-Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten
   daher auf, bis 2024 Ziele festzulegen, um die Beschäftigungsquote von Menschen
   mit Behinderungen zu erhöhen und das Beschäftigungsgefälle zwischen Menschen 
   mit und ohne Behinderungen zu verringern.
 * Erstellung eines Berichts zu dieser Strategie mit einer Bewertung der Fortschritte
   bei der Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Ziele und Maßnahmen der Strategie.

Die EU-Kommission will mit gutem Beispiel vorangehen. So wird sie in ihre erneuerte
Personalstrategie Maßnahmen aufnehmen, die die Einstellung und Beschäftigung sowie
die Karriereaussichten von Bediensteten mit Behinderungen fördern und für ein inklusives
Arbeitsumfeld sorgen werden. Außerdem will sie die Zugänglichkeit von Veröffentlichungen
zu EU-Recht und EU-Politik verbessern.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-strategie-fuer-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-2021-2030-47203?pk_campaign=feed&pk_kwd=eu-strategie-fuer-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-2021-2030)
