# EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfe zur Modernisierung des Schienenverkehrs im Raum Stuttgart

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- Veröffentlicht: 2021-01-13T05:57:25+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.01.2021

Die Europäische Kommission hat am 12.01.2021 nach den EU-Beihilfevorschriften öffentliche
Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Euro für die Modernisierung der Verkehrsmanagement-
Ausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart in Deutschland genehmigt. Die
Regelung besteht aus zwei Maßnahmen. Mit der ersten Maßnahme wird die Ausstattung
von Schienenfahrzeugen mit dem [Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS)](https://www.ertms.net/)
gefördert. Mit der zweiten Maßnahme wird die Ausstattung der gleichen Fahrzeuge 
mit dem automatischen Zugbetrieb (ATO) unterstützt. ATO ist eine Einrichtung zur
Verbesserung der Betriebssicherheit, die dazu beiträgt, den Betrieb von Zügen zu
automatisieren.

Die Regelung ermöglicht es, die Fahrzeuge sowohl mit ERTMS als auch mit ATO auszustatten.
ERTMS ist ein Sicherheitssystem, das die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
und Signalisierungsstatus durch Züge sicherstellt. Es wird erwartet, dass dieses
System die Schaffung eines nahtlosen europäischen Eisenbahnsystems ermöglicht und
die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Eisenbahnsektors erhöht.

Die beiden Regelungen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors werden 
eine verstärkte öffentliche Unterstützung sicherstellen, um die Verlagerung des 
Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern. Die öffentliche 
Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer oder Betreiber
von Schienenfahrzeugen, die für die Nachrüstung der vorhandenen Ausrüstung verwendet
werden sollen. Die Maßnahme hat eine Laufzeit bis 2025.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutsche Förderung für die Umwelt und
die Mobilität von Vorteil ist, da sie den Schienenverkehr fördert, der weniger umweltschädlich
ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert.
Darüber hinaus ist sie verhältnismäßig und notwendig, da sie die Interoperabilität
der Eisenbahnsysteme in der EU fördert und die Verlagerung des Güterverkehrs von
der Straße auf die Schiene unterstützt, ohne zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen
zu führen.

Schließlich wird die Beihilfe einen „Anreizeffekt“ haben, da die Eigentümer oder
Betreiber von Schienenfahrzeugen ohne die öffentliche Förderung die notwendige Umrüstung
nicht vornehmen würden.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen mit den
EU-Beihilfevorschriften und insbesondere mit den [Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=LEGISSUM:tr0004)
im Einklang stehen. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher
Daten geklärt sind, werden weitere Informationen auf der [Wettbewerbs-Website](https://ec.europa.eu/competition/index_en.html)
der Kommission im [öffentlich zugänglichen Verfahrensregister](https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm)
unter der Nummer SA.58908 veröffentlicht.

_Quelle: EU-Kommission_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-wettbewerbshueter-genehmigen-deutsche-beihilfe-zur-modernisierung-des-schienenverkehrs-im-raum-stuttgart-43250?pk_campaign=feed&pk_kwd=eu-wettbewerbshueter-genehmigen-deutsche-beihilfe-zur-modernisierung-des-schienenverkehrs-im-raum-stuttgart)
