# EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für Einzelwagen-Schienengüterverkehr

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- Veröffentlicht: 2020-11-05T06:20:21+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.11.2020

Die Europäische Kommission hat am 04.11.2020 nach den EU-Beihilfevorschriften eine
deutsche Förderregelung im Umfang von 600 Mio. Euro für den Einzelwagen-Schienengüterverkehr
genehmigt. Mit der Regelung, die bis zum 30. November 2025 läuft, will die Bundesregierung
den Einzelwagenverkehr kostengünstiger machen und damit zur Verlagerung des Güterverkehrs
von der Straße auf die Schiene beitragen. Die Maßnahme ist Teil des Klima-Aktionsprogramms
2030 der Bundesregierung. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen an Schienengüterverkehrsunternehmen
gewährt, die im Einzelwagenverkehr tätig sind.

Mit der Regelung sollen die Schienengüterverkehrsunternehmen von einem Teil der 
Kosten entlastet werden, die mit den Gebühren für die Nutzung von Rangierbahnhöfen
und Zugbildungsanlagen verbunden sind. Im Einzelwagenverkehr werden kleinere Mengen
als in ganzen Zügen befördert. An Abgangs- oder Zielbahnhöfen sowie an beliebigen
Zwischenbahnhöfen sind Rangierarbeiten erforderlich.

Der Einzelwagenverkehr macht rund ein Viertel des Schienengüterverkehrs in Deutschland
aus. Als wichtiges Element der landesweiten Logistikketten spielt er eine Schlüsselrolle
bei der Anbindung wichtiger Industriestandorte. Darüber hinaus unterstützt der Einzelwagenverkehr
andere Formen des Schienengüterverkehrs, den unbegleiteten kombinierten Verkehr 
und ganze Züge.

Die Kommission war der Ansicht, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die Beihilfe
deutlich unter den zulässigen Beihilfehöchstintensitäten bleibt. Die Kommission 
stellte fest, dass die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Eisenbahnen
verbessern und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene 
im Einklang mit den Umwelt- und Verkehrszielen der EU fördern wird, ohne den Wettbewerb
übermäßig zu verzerren.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den
EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, insbesondere mit Artikel 93 des Vertrags 
über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den [Leitlinien der Kommission von 2008 für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52008XC0722(04)&from=EN).
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen SA.58046
im [Register für staatliche Beihilfen](https://ec.europa.eu/competition/state_aid/register/)
auf der Wettbewerbs-Website der Kommission veröffentlicht, sobald alle Fragen im
Zusammenhang mit der Vertraulichkeit geklärt sind.

_Quelle: EU-Kommission_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-wettbewerbshueter-genehmigen-deutsche-beihilfen-fuer-einzelwagen-schienengueterverkehr-35776?pk_campaign=feed&pk_kwd=eu-wettbewerbshueter-genehmigen-deutsche-beihilfen-fuer-einzelwagen-schienengueterverkehr)
