# EU will Maßstäbe in der Plattformökonomie setzen

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- Veröffentlicht: 2022-02-08T15:09:48+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 08.02.2022

Ende 2021 hat die EU-Kommission Vorschläge zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen
von Plattformarbeitern veröffentlicht. Damit sollen Scheinselbstständigkeit bekämpft
und die Rechte von Soloselbstständigen gestärkt werden. Der Vorschlag dürfte zu 
einem faireren Wettbewerb zwischen den traditionellen Kanzleien und TaxTech-Plattformen
beitragen.

Wichtiger Bestandteil des Vorschlags der EU-Kommission ist eine Checkliste zur Einstufung
der Beschäftigungsverhältnisse von Plattfombeschäftigten. Diese Checkliste soll 
zur Reduzierung von Scheinselbstständigkeiten beitragen. Sollten zumindest zwei 
Kriterien der Checkliste für Plattformbeschäftigte zutreffen, wären diese mit allen
damit verbundenen Rechten als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einzustufen. Ein
Kriterium zur Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses wäre zum Beispiel die beschränkte
Möglichkeit eines Beschäftigten einen eigenen Kundenstamm aufzubauen.

Um den Missbrauch von Plattformarbeitern weiter zu erschweren, macht die EU-Kommission
den Vorschlag, die Verpflichtung auszuweiten, Arbeitsverhältnisse auch für Selbstständige
anzumelden.

Für die beratenden und prüfenden Berufe haben die Vorschläge der Kommission zunächst
zwei Auswirkungen. Erstens sollte der Berufstand seine Mandanten, insbesondere diejenigen,
die eine Plattform betreiben, in Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung
vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in Kenntnis setzen. Zweitens schaffen die
Vorschläge der EU-Kommission künftig die Grundlage für einen faireren Wettbewerb
zwischen traditionellen Kanzleien und TaxTech-Plattformen.

Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, weltweite Maßstäbe in der Plattformökonomie
zu setzten. Bereits zu Beginn ihrer Amtszeit hat Präsidentin der EU-Kommission, 
Ursula von der Leyen, die Verbesserung der Plattformarbeit in ihre politischen Leitlinien
aufgenommen und auf die großen Auswirkungen des digitalen Wandels für den europäischen
Arbeitsmarkt hingewiesen. In Zukunft dürfte der Bedarf nach Dienstleistungen über
digitale Plattformen und damit auch die Anzahl der Plattformarbeiter weiter ansteigen.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun im EU-Parlament und im Rat erörtert. Bei
einer Einigung hätten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, ihn umzusetzen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/eu-will-massstaebe-in-der-plattformoekonomie-setzen-73587)
