# Existenzminimum für 2023 auf 10.908 Euro veranschlagt

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- Published: 2022-11-14T10:08:29+01:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.11.2022

Das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen soll im kommenden Jahr 10.908 Euro
betragen. Für 2024 geht der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegte
14. Existenzminimumbericht ([20/4443](https://dserver.bundestag.de/btd/20/044/2004443.pdf))
von 11.472 Euro aus. Außerdem wird das sächliche Existenzminimum eines Kindes mit
6.024 Euro für 2023 und mit 6.384 Euro für 2024 angegeben. Der Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes(
[20/3496](https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003496.pdf), [20/3871](https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003871.pdf))
sah dagegen zunächst eine Erhöhung des Grundfreibetrages ab 2023 um 285 Euro auf
10.632 Euro und ab 2024 um 300 Euro auf 10.932 Euro vor. Der Kinderfreibetrag sollte
ab 2023 um 140 Euro auf 5.760 Euro und ab 2024 um weitere 228 Euro auf 5.988 Euro
angehoben werden. „Aufgrund der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Anpassung
der vorgesehenen Erhöhungsbeträge beim Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 
2023 und 2024 wird die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens entsprechend
aktiv werden“, wird in dem Bericht angekündigt. Der Gesetzentwurf wurde inzwischen
vom Finanzausschuss abgeändert ([20/4378](https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004378.pdf))
und vom Deutschen Bundestag entsprechend beschlossen. So wird beispielsweise der
Grundfreibetrag 2023 den Angaben im Existenzminumbericht folgend auf 10.908 Euro
erhöht.

Für die Berechnung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums werden neben dem
Regelbedarf auch die Wohnkosten zugrunde gelegt. Dabei wird für Alleinstehende von
einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern und für Ehepaare ohne Kinder
von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern ausgegangen. Daraus 
ergeben sich nach Angaben der Regierung Bruttokaltmieten für Alleinstehende von 
319 Euro im Monat für 2023 und 327 Euro im Monat für 2024. Für Ehepaare werden die
Bruttokaltmieten mit 491 Euro im Monat für 2024 angegeben. Die Regierung weist ergänzend
darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten
Anspruch auf Wohngeld haben können. Als Heizkosten werden im Jahr 2024 bei Alleinstehenden
92 Euro im Monat und bei Ehepaaren 125 Euro im Monat zugrundegelegt.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 654/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/existenzminimum-fuer-2023-auf-10-908-euro-veranschlagt-89173)
