# Expertengruppe gibt Empfehlung im Hinblick auf mehr Datenzugriffe für amtliche Statistiken

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/expertengruppe-gibt-empfehlung-im-hinblick-auf-mehr-datenzugriffe-fuer-amtliche-statistiken/
- Published: 2022-08-19T04:35:03+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 18.08.2022

Die hochrangige Expertengruppe zur Nutzung neuer Datenquellen für amtliche Statistiken
wurde im Rahmen der Daten- und Digitalstrategie der Europäischen Kommission eingerichtet.
Die Aufgabe der Expertengruppe ist es, Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs
von Behörden auf Daten von Unternehmen zum Zweck der Erstellung amtlicher Statistiken(
B2G4S) zu geben. Ende Juni 2022 veröffentlichte die Expertengruppe nun einen [Bericht mit ihren Empfehlungen](https://ec.europa.eu/eurostat/documents/7870049/14803739/KS-FT-22-004-EN-N.pdf/052b4357-bf8e-9ce4-c063-7e806c045dac?t=1656335798606).

In dem Bericht unterstrich die Expertengruppe, dass amtliche Statistiken für das
Funktionieren von Volkswirtschaften und Demokratien unverzichtbar sind. Sie unterstützen
eine fundierte Entscheidungsfindung, eine faktengestützte öffentliche Debatte und
sie sind für Investitionsentscheidungen von Unternehmen unerlässlich. Darüber hinaus
betonten die Experten, dass in der sich rasch wandelnden und zunehmend datengesteuerten
Gesellschaft die Nachfrage nach besseren, aktuelleren und detaillierteren Statistiken
steigt.

Für die zukünftige Entwicklung amtlicher Statistiken gibt die Expertengruppe unter
anderem die folgenden Empfehlungen:

 * Erstens müssen faire Partnerschaften zwischen Unternehmen und Statistikbehörden
   gefördert werden. Es sei legitim, wenn die verschiedenen Parteien unterschiedliche
   Interessen haben. Darüber hinaus müsse die Wiederverwendung von Daten aus privatem
   Besitz für amtliche Statistiken der gesamten Gesellschaft – einschließlich der
   Partner selbst – zugutekommen.
 * Zweitens sollte der Ansatz für den Umgang mit Daten und die Erstellung von Statistiken
   modernisiert werden (z. B. durch neue Technologien), um das System der amtlichen
   Statistik zukunftsfähig zu machen.
 * Drittens sollte ein umfangreicher Dialog mit den betroffenen Stakeholdern (Wissenschaft,
   Wirtschaft und Zivilgesellschaft) hinsichtlich der Modernisierung der Erstellung
   von Statistiken und der Erschließung neue Datenquellen gestartet werden.

## Ausblick

Die EU-Kommission hat am 21.02.2022 eine erste Folgenabschätzung zur Anpassung des
Rechtsrahmens für EU-Statistiken veröffentlicht. Der derzeit geltende Rechtsrahmen
für europäische Statistiken stammt von 2009 und wurde bereits 2015 überarbeitet.
Allerdings stellt die EU-Kommission fest, dass europäische Statistiken nicht mehr
dem Informationsbedarf und den Erwartungen der Nutzer gerecht werden. Hierfür soll
die Erstellung von Statistiken nun modernisiert und neue Datenquellen (u. a. von
Unternehmen) erschlossen werden. Legislativmaßnahmen werden für 2023 erwartet.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/expertengruppe-gibt-empfehlung-im-hinblick-auf-mehr-datenzugriffe-fuer-amtliche-statistiken-83366)
