# Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden

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- Published: 2022-11-21T12:30:35+01:00
- Author: Thomas Stuppy

VG Berlin, Pressemitteilung vom 21.11.2022 zum Urteil 4 K 456/21 vom 28.10.2022

Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen
von Kraftfahrzeugen ungeeignet; ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin erneut entschieden.

Der Kläger war seit 1995 Inhaber einer Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3. Im 
Juli 2021 erfuhr das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, dass
gegen den Kläger innerhalb eines Jahres 174 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
geführt worden waren, darunter 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Nach Anhörung des Klägers entzog die Behörde ihm daher die Fahrerlaubnis aufgrund
fehlender Kraftfahreignung. Hiergegen wandte der Kläger ein, die Verstöße mit den
drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen hätten andere Personen begangen. Gegen die 
Entscheidungen habe er lediglich kein Rechtsmittel eingelegt, um der Behörde Arbeit
zu ersparen. Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage sei als milderes Mittel zuvor
angezeigt gewesen. Er sei beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Die 4. Kammer hat die Klage abgewiesen. Zu Recht sei die Behörde von einer mangelnden
Fahreignung des Klägers ausgegangen. Zwar hätten dem Bagatellbereich zuzurechnende
Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer
Betracht zu bleiben. Anders sei dies aber, wenn ein Kraftfahrer offensichtlich nicht
willens sei, im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs 
geschaffene bloße Ordnungsvorschriften zu beachten. Hier begründe bereits die Anzahl
der für sich genommen unbedeutenden Verstöße, die nahezu ausnahmslos im Wohnumfeld
begangen worden seien, Zweifel an der Eignung des Klägers. Es komme auch nicht darauf
an, ob möglicherweise andere Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich 
seien. Denn derjenige, der durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfahre,
dass Personen, die sein Fahrzeug benutzten, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstießen,
und dagegen nichts unternehme, zeige hierdurch charakterliche Mängel, die ihn selbst
als einen ungeeigneten Verkehrsteilnehmer auswiesen. Sei die Entscheidung zur Entziehung
zwingend vorgesehen, komme es auch nicht darauf an, ob der Betroffene die Fahrerlaubnis
beruflich benötige.

Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg gestellt werden.

_Quelle: VG Berlin_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/fahrerlaubnis-kann-bei-vielzahl-von-parkverstoessen-entzogen-werden-89663)
