# Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht verbieten

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- Veröffentlicht: 2023-06-18T11:32:52+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BayVGH, Pressemitteilung vom 19.06.2023 zum Urteil 11 BV 22.1234 vom 17.04.2023

Mit Urteil vom 17. April 2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbehörden nicht ermöglicht,
ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu 
verhängen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nunmehr vor.

Die Fahrerlaubnisbehörden können das Führen von Fahrzeugen nach der bundesweit geltenden
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verbieten, wenn sich jemand – insbesondere durch 
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – als hierzu ungeeignet erweist. Umstritten
war dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen auch das Führen von fahrerlaubnisfreien
Fahrzeugen untersagt werden kann.

Diese Frage hat der BayVGH nun geklärt: Das geltende Recht bietet demnach keine 
Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend
hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot
auf.

Zur Begründung führte das Gericht an, solche Fahrverbote stellten einen schweren
Eingriff in die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich 
geschützte Mobilität und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. § 3 
Abs. 1 Satz 1 FeV, auf den die behördliche Praxis die Verbote stützt, könne nicht
als Rechtsgrundlage herangezogen werden, denn er regele die Anforderungen an die
Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt.
Die Regelung lasse weder für sich allein noch im Zusammenhang mit anderen Vorschriften
erkennen, wann eine Person zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet sei
und wie man dies feststellen müsse. Anders als für das Führen von fahrerlaubnispflichtigen(
Kraft-)Fahrzeugen gebe es hierfür keine ausreichenden Hinweise aus dem Gesetzgebungsverfahren
oder andere konkretisierende Regelwerke. Eine Übertragung der Maßstäbe für das Führen
von Kraftfahrzeugen auf das Führen von Fahrrädern oder E-Scootern sei wegen des 
unterschiedlichen Gefahrenpotenzials nicht möglich. Das Fehlen rechtlicher Maßstäbe
könne zu unverhältnismäßigen Verboten führen.

Der unterlegene Freistaat Bayern kann gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht
Revision einlegen.

_Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof_
