# FAQ-Katalog der BStBK zu den Überbrückungshilfen II

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- Veröffentlicht: 2020-11-19T09:00:03+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BStBK, Mitteilung vom 18.11.2020 Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Dazu hat die BStBK einen FAQ-Katalog für Steuerberater erstellt. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Wer genau kann die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen? Welche Kosten sind grundsätzlich förderfähig? Diese und weitere Fragen rund um die Überbrückungshilfen II beantwortet die Bundessteuerberaterkammer in ihrem FAQ-Katalog für Steuerberater. Die Datei ist unter “Dokumente” und in der Infothek verfügbar. Fragen zu technischen Problemen im Zusammenhang mit der Registrierung für die Überbrückungshilfen II kann die BStBK nicht beantworten. FAQ-Katalog der BStBK zu den Überbrückungshilfen II FAQ-Katalog der BStBK zu den Überbrückungshilfen I Weitere Informationen Quelle: BStBK Quelle
