# Faule Kredite – Kündigung des Mitarbeiters eines Kreditinstituts unwirksam

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- Veröffentlicht: 2020-12-14T13:55:04+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

LAG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 11.12.2020 zum Urteil 6 Sa 420/20 vom 11.12.2020

Der Kläger war seit dem Jahre 1993 bei der Beklagten, einem Kreditinstitut, beschäftigt.
Er war seit 2014 Teamleiter Wohnbaufinanzierungen und wurde im Juli 2019 Leiter 
der Abteilung Wohnbaufinanzierungen. Aufgrund tariflicher Regelungen ist das Arbeitsverhältnis
mit dem Kläger ordentlich unkündbar. Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen arbeitete
das Kreditinstitut mit sog. Tippgebern zusammen. Ein Immobilienberater P des Kreditinstitutes
hatte mit einem Tippgeber kollusiv zum Nachteil der Beklagten zusammengewirkt. Dies
führte in erheblichem Umfang zu Wohnungsbaufinanzierungen mit Kreditnehmern unterdurchschnittlicher
Bonität. U. a. waren Eigenkapitalbestandteile nicht vorhanden und dem Kreditinstitut
gefälschte Kontoauszüge vorgelegt worden. Der Kläger dieses Verfahrens war der Vorgesetzte
von P.

Das Kreditinstitut kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger mit Schreiben vom
22.09.2019 fristlos. Es wirft dem Kläger vor, seine Aufsichtspflichten gegenüber
P verletzt zu haben. Der Kläger habe selbst Teile der o. g. Kredite pflichtwidrig
bewilligt. Außerdem habe er gegenüber dem Vorstand Kreditbewilligungen zu Unrecht
befürwortet. Der Kläger bestreitet ein eigenes Fehlverhalten. Er habe insbesondere
die Kredite in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich ordnungsgemäß geprüft.

Das Landesarbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage des Klägers ebenso wie das
Arbeitsgericht stattgegeben. Die erkennende 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts 
geht allerdings von einer erheblichen Pflichtverletzung des Klägers aus. Er habe,
soweit er die genannten Immobilienkredite in seinem eigenen Kompetenzbereich bewilligt
habe, elementare Schlüssigkeitsprüfungen im Hinblick auf das Eigenkapital und die
Bonität der Kunden unterlassen. Gleichwohl fiel die Interessenabwägung zu Gunsten
des Klägers aus, weil dieser außerordentlich unkündbar ist. Als milderes Mittel 
hätte eine ordentliche Kündigung ausgereicht, die aber tarifvertraglich ausgeschlossen
ist. Ausschlaggebend dafür, dass die Interessenabwägung zu Ungunsten der Beklagten
ausfiel, war zunächst die beanstandungsfreie über 25-jährige Tätigkeit des Klägers.
Hinzu kam, dass ähnliche Kreditbewilligungen selbst auf Vorstandsebene erfolgt sind,
ohne dass die Fehlerhaftigkeit auffiel. Die Beklagte ist zudem bewusst ein erhöhtes
Risiko eingegangen. So hatte sie – auch wenn nicht vorgeschrieben – auf eine zweite
Votierung verzichtet und vor der Kreditvergabe keine Begutachtung der Immobilien
vorgenommen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.

_Quelle: LAG Düsseldorf_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/faule-kredite-kuendigung-des-mitarbeiters-eines-kreditinstituts-unwirksam-42077?pk_campaign=feed&pk_kwd=faule-kredite-kuendigung-des-mitarbeiters-eines-kreditinstituts-unwirksam)
