# Fehlendes Auswahlermessen führt zur Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Auftragsprüfung

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- Published: 2021-07-15T09:07:39+02:00
- Author: Thomas Stuppy

FG Münster, Mitteilung vom 15.07.2021 zum Urteil 1 K 3391/20 vom 28.06.2021

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 28. Juni 2021 (Az. 1 
K 3391/20 AO) entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung durch ein anderes
als das originär zuständige Finanzamt Ausführungen zum Auswahlermessen enthalten
muss.

Der Kläger ist selbstständiger Steuerberater. Das für ihn örtlich zuständige Finanzamt
erteilte dem beklagten Finanzamt gemäß § 195 Satz 2 AO den Auftrag, eine Außenprüfung
durchzuführen. Dieses erließ daraufhin eine entsprechende Prüfungsanordnung und 
begründete diese insbesondere damit, dass aufgrund eines gegen den Kläger eingeleiteten
Steuerstrafverfahrens bei einer Prüfung durch das örtlich zuständige Finanzamt mit
Spannungen zu rechnen sei. Zur Begründung seiner Klage trug der Kläger vor, dass
nicht ersichtlich sei, warum gerade das beklagte Finanzamt beauftragt worden sei.
Im Bezirk dieses Finanzamts betreue der Kläger deutlich mehr Mandate als in anderen
umliegenden Finanzämtern.

Der 1. Senat des Finanzgerichts Münster hat der Klage stattgegeben und die Prüfungsanordnung
aufgehoben. Das Finanzamt habe zwar sein Entschließungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt.
Es fehlten aber Erwägungen dazu, warum gerade das beklagte Finanzamt beauftragt 
worden sei. Im Rahmen dieses Auswahlermessens hätten die Umstände des jeweiligen
Einzelfalles gewürdigt werden müssen. Hierzu könnten z. B. die räumliche Nähe, die
Zugehörigkeit des zu prüfenden Steuerpflichtigen zu einem Unternehmensverbund oder
die Anwesenheit besonders geschulter Bediensteter gehören. Wenn die Auftragsprüfung–
wie im Streitfall – mit zu erwartenden Spannungen begründet werde, sei im Rahmen
des Auswahlermessens auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang solche Spannungen 
gerade durch die Beauftragung des ausgewählten Finanzamts vermieden oder reduziert
werden können.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

_Quelle: FG Münster, Newsletter Juli 2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/fehlendes-auswahlermessen-fuehrt-zur-rechtswidrigkeit-der-anordnung-einer-auftragspruefung-57441)
