# Finanzausschuss lehnt Fristverlängerung für die Steuererklärung 2020 zunächst ab

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- Veröffentlicht: 2022-01-12T15:50:34+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BStBK, Pressemitteilung vom 12.01.2022

Am 12.01.2022 sprachen sich die Ampelparteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
gegen einen Antrag zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2020
aus. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bedauert die Entscheidung, zunächst an
der zu eng gesteckten Frist vom 31. Mai 2022 festzuhalten.

Dass die so dringend benötigte Entlastung für Steuerberater verwehrt wird, ist für
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab nicht nachvollziehbar: „Seit Beginn der
Corona-Pandemie ist unser Berufsstand im Dauereinsatz für die deutsche Wirtschaft.
Die Corona-Hilfsprogramme laufen weiter, hinzu kommen mit deren Schlussabrechnungen
und der Grundsteuerreform neue Mammutaufgaben. Um das neben den originären Aufgaben
zu meistern, benötigen wir Steuerberater dringend zeitliche Entzerrung und Entlastung
bei den Fristen.“

Da sich alle Parteien in der Sache zwar für eine Fristverlängerung ausgesprochen
haben, nur die konkrete Ausgestaltung noch für Diskussionen sorgte, ist die BStBK
optimistisch, dass zeitnah eine praxistaugliche Regelung gefunden wird. Wie diese
konkret aussehen könnte, machte Schwab bereits in einem Brief an den neuen Bundesfinanzminister
klar: Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 in 
beratenen Fällen um weitere drei Monate und eine sukzessive Rückführung in den Normalzustand
über die nächsten sechs Jahre seien dringend nötig. Anders könne der Berufsstand
die aktuelle Lage und den massiven Bearbeitungsrückstau in den Steuerberaterkanzleien
in den nächsten Jahren nicht bewältigen. Der Vorschlag schafft Rechtssicherheit 
für Steuerberater und Finanzverwaltung. Die BStBK appelliert an den Gesetzgeber,
die dringend benötigte Fristverlängerung schnellstmöglich in einem tragbaren Entwurf
zu verabschieden.

_Quelle: BStBK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/finanzausschuss-lehnt-fristverlaengerung-fuer-die-steuererklaerung-2020-zunaechst-ab-72181)
