# Finanzminister beschließen weitere Unterstützung für Brauereien

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/finanzminister-beschliessen-weitere-unterstuetzung-fuer-brauereien/
- Veröffentlicht: 2021-10-21T11:05:10+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 21.10.2021

**Initiative der Länder Hamburg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und 
Saarland erfolgreich**

Die Brauereibranche musste aufgrund der Corona-Pandemie besonders starke finanzielle
Einbußen hinnehmen. Um den wirtschaftlichen Folgen bei kleinen und mittelständischen
Brauereien entgegenzutreten, wurden bereits die Steuersätze der Biersteuermengenstaffel
befristet für die Jahre 2021 und 2022 auf den Stand zum 31.12.2003 abgesenkt. Zur
nachhaltigen Unterstützung der gesamten Brauereibranche setzen sich die Länder auf
Initiative der Länder Hamburg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland
dafür ein, bei der Besteuerung von Biermischgetränken die nach Abschluss der Gärung
hinzugefügten Zutaten während einer Übergangszeit bis einschließlich 31.12.2030 
nicht zu berücksichtigen. Dies ist im Rahmen der Umsetzung einer entsprechenden 
EU-Richtlinie möglich.

Dazu erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers: „Unsere Brauereien
brauchen beim Übergang zu der EU-weiten Anpassung der Besteuerung von Biermischgetränken
eine längere Übergangszeit, damit sie sich im Wettbewerb darauf ausrichten können.
Denn bei identischem Alkoholgehalt des fertigen Getränks wird unter Verwendung einer
süßstoffgesüßten Limonade ein hergestelltes Biermischgetränk niedriger besteuert
als ein mit einer zuckergesüßten Limonade hergestelltes. Ich setze mich gerne dafür
ein, um unsere vielen, lokalen Brauereien zu erhalten. Bereits 2009 hat Niedersachsen
sich für eine dauerhafte Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel stark
gemacht.“

## Hintergrund

Aufgrund einer Richtlinie der EU sind bis zum 31.12.2021 in den nationalen Verbrauchsteuergesetzen
Änderungen zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und 
alkoholische Getränke umzusetzen. Hinsichtlich der Besteuerung sog. Biermischgetränke
eröffnet der neu gefasste Artikel 3 der Richtlinie 92/83/EWG die Möglichkeit, für
einen Übergangszeitraum die bisherige Besteuerungspraxis beizubehalten und die nach
der Gärung hinzugefügten Zutaten von Bier bei der Messung der Grad Plato bis zum
31.12.2030 unberücksichtigt zu lassen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder fordern den Bundesminister
der Finanzen auf, in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie von der Übergangsregelung
vollständig Gebrauch zu machen und somit von einer Besteuerung unter Berücksichtigung
der nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bis einschließlich 31.12.2030
abzusehen. Für die Brauereibranche würde diese Maßnahme in schwierigen Zeiten eine
spürbare finanzielle Entlastung bewirken.

_Quelle: FinMin Niedersachsen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/finanzminister-beschliessen-weitere-unterstuetzung-fuer-brauereien-65387)
