# Förderkonzept der Bundesregierung für erneuerbares Heizen

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- Published: 2023-06-05T05:12:21+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2023

Das neue Förderkonzept der Bundesregierung für erneuerbares Heizen (BEG) mit Stand
vom 19. April 2023 sieht vor, dass prioritär der Austausch von alten und ineffizienten
Heizungen gefördert wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ([20/7018](https://dserver.bundestag.de/btd/20/070/2007018.pdf))
auf eine Kleine Anfrage ([20/6749](https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006749.pdf))
der Unionsfraktion hervor. Weiter heißt es darin, das Konzept sei im Vorfeld des
Kabinettsbeschlusses zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwischen dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundeskanzleramt
erarbeitet und am 19. April 2023 veröffentlicht worden. Derzeit wird die neue Förderrichtlinie
vorbereitet. Da das Förderkonzept das Regel-Ausnahmeverhältnis des GEG spiegele 
und sich auch sonst weitere Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum GEG
ergeben könnten, sei dieses Verfahren abzuwarten. Die Förderrichtlinie solle möglichst
frühzeitig und somit rechtzeitig vor Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes
veröffentlicht werden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 413/2023_
