# Förderprogramm für Klimaschutzverträge startet

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- Published: 2023-06-04T07:59:12+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 05.06.2023

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) startet in das vorbereitende Verfahren. Im vorbereitenden Verfahren
werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung
des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren
ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen. Die Bekanntmachung
dazu wird morgen (6. Juni 2023) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das vorbereitende
Verfahren dauert zwei Monate.

Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „
Mit den Klimaschutzverträgen läuten wir die Transformation des Industriestandorts
Deutschland auch in der Breite ein. Mit diesem modernen Förderinstrument setzen 
wir international Maßstäbe und stellen sicher, dass die Mittel dorthin fließen, 
wo sie für die Transformation der Industrie gebraucht werden und den größten Nutzen
bringen. Es ist ein Förderprogramm für den Klimaschutz ebenso wie für unseren 
Industrie- und Innovationsstandort. Ich lade alle Interessentinnen und Interessenten
ein, sich mit zukunftsweisenden Projekten am vorbereitenden Verfahren zu beteiligen!“

Das BMWK beabsichtigt, Klimaschutzverträge im mittleren zweistelligen Milliardenbereich
abzuschließen. Der überwiegende Teil des Geldes soll dabei zur Absicherung von 
unerwarteten Preisschwankungen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die gefördert
werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit um Klimaschutzverträge.
Der beste und insbesondere günstigste Bieter gewinnt. Auf Basis der Informationen
des vorbereitenden Verfahrens soll ein erstes Gebotsverfahren für die Vergabe von
Klimaschutzverträgen noch dieses Jahr stattfinden.

Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven
Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie.
Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren
gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im
Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.

Klimaschutzverträge sind privatwirtschaftlichen Hedging-Verträgen, also Risikoabsicherungsinstrumenten,
nachempfunden: Sie bieten Unternehmen hinsichtlich bestimmter Preisentwicklungen(
beispielsweise für Energieträger wie Wasserstoff) finanzielle Planungssicherheit
und sichern so gegen Risiken ab, die gegenwärtig der Investition in klimafreundliche
Produktionsverfahren noch im Wege stehen. Sobald die transformative Produktion günstiger
erfolgen kann als die konventionelle, kehrt sich das durch den Klimaschutzvertrag
begründete Zahlungsverhältnis um: Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen
dann an den Staat zurück, wodurch unter dem Strich eine bedarfsgerechte staatliche
Förderung sichergestellt wird.

Klimaschutzverträge leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass klimafreundliche
Technologien marktfähig werden und dann auch ohne staatliche Förderung auskommen.
Die geförderten Anlagen werden klimafreundliche Produkte herstellen, wodurch grüne
Leitmärkte entstehen können. Die geförderten Projekte werden zudem Know-how in der
Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von innovativen Anlagen generieren, was zusätzliches
Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Klimaschutz weltweit 
birgt. Zudem setzen sie einen starken Impuls für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur
in Deutschland und Europa. Gleichzeitig sparen die Transformationsprojekte bereits
unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen ein. So leisten sie mittelbar und unmittelbar
einen wichtigen Beitrag dafür, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreichen
kann.

Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen
und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen.

Ein erläuterndes Informationspapier zum Förderinstrument der Klimaschutzverträge
finden Sie [hier](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-klimaschutzvertraege.html).

_Quelle: BMWK_
