# Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet ab 22.02.2022 wieder

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- Veröffentlicht: 2022-02-21T10:40:47+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 21.02.2022

Ab 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen
gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen
bleiben unverändert.

Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge
zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr
eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen 
Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten
Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.

Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss
des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt, die
zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme
der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind
und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/foerderung-zur-energieeffizienten-sanierung-von-gebaeuden-startet-ab-22-02-2022-wieder-74012)
