# Folgen bei Wegfall des Solidaritätszuschlags

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- Published: 2022-07-04T10:41:10+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.07.2022

Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung
der Höchststeuersatz auf 55,5 Prozent angehoben werden, um den Aufkommenswegfall
bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren. Dies teilt
die Bundesregierung in ihrer Antwort ([20/2408](https://dserver.bundestag.de/btd/20/024/2002408.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ([20/1874](https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001874.pdf))
mit. Daraus geht weiter hervor, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag
zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen
Euro betragen hat.

Auf Fragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen
je Einwohner im Zeitraum von 1991 bis 2021 in Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528
Euro erhöht habe. Dies sei eine Gesamtsteigerung von 15,6 Prozent bzw. eine jahresdurchschnittliche
Erhöhung um knapp 0,5 Prozent.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 342/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/folgen-bei-wegfall-des-solidaritaetszuschlags-80903)
