# Freistellung nach der Geburt eines Kindes

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- Veröffentlicht: 2022-06-28T09:38:30+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.06.2022

Die Bundesregierung will in einem ersten Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr
ein sog. Paket für mehr Partnerschaftlichkeit auf den Weg bringen. Damit soll die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, kündigt die Regierung
in einer Antwort ([20/2302](https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002302.pdf))
auf eine Kleine Anfrage ([20/2093](https://dserver.bundestag.de/btd/20/020/2002093.pdf))
der Fraktion Die Linke an.

Das Paket soll demnach die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung
für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz
enthalten, die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung 
des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die
Rückkehr in den Beruf abzusichern. Details zu allen weiteren Inhalten bleiben den
Gesetzesentwürfen vorbehalten.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 331/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/freistellung-nach-der-geburt-eines-kindes-80561)
