# Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 nimmt Gestalt an

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- Veröffentlicht: 2022-01-14T07:31:59+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 13.01.2022

Das DStV-Engagement zur Entschärfung des Fristendrucks in den Kanzleien ließ nicht
nach. Den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Unterstützung des Anliegens 
lehnte der Finanzausschuss des Bundestags ab. Die Regierungsfraktionen gaben der
Praxis aber eine Perspektive.

Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) Ende 2021 berichtete, setzte er
sich zur Entspannung des coronabedingten Zeitdrucks in den kleinen und mittleren
Kanzleien gegenüber den Bundestagsfraktionen weiterhin für Fristverlängerungen ein(
vgl. [DStV-Information vom 08.12.2021](https://www.dstv.de/dstv-begrust-cdu-csu-vorstos-zur-auflosung-der-fristenballung-bei-steuerberatenden-berufen/)).
Gleichfalls wandte er sich an den neuen Bundesminister der Finanzen, MdB Christian
Lindner, mit der Stellungnahme [S 11/21](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2021/12/DStV-Stellungnahme-S-11_21-zu-notwendigen-Masnahmen-zur-Entlastung-der-Wirtschaft-und-Arbeitnehmer.pdf).
Hierin warb er für ein zeitnahes Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, in dem u. a. 
die Fristenentzerrung angegangen werden müsse (vgl. [DStV-Information vom 14.12.2021](https://www.dstv.de/drehen-an-steuerlichen-stellschrauben-erneut-geboten/)).

## DStV-Präsident mit finanzpolitischem Sprecher der FDP im Austausch

DStV-Präsident StB Torsten Lüth führte darüber hinaus Mitte Dezember ein Gespräch
mit dem neuen finanzpolitischen Sprecher der FDP, StB Markus Herbrand. Neben der
Umsetzung der Grundsteuerreform und den steuerlichen Inhalten des Koalitionsvertrags
erörterten sie intensiv die nach wie vor hohen, coronabedingten Zusatzbelastungen
in der Praxis. Um den zeitlichen Druck aus der Prüfung und Bearbeitung der wieder
zunehmenden Anträge für die Corona-Hilfspakete herauszunehmen, müssten kurzfristig
die Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 
von Kapitalgesellschaften verschoben werden – betonte Lüth. Zudem müsste den Kanzleien
Planungssicherheit gegeben werden. Hierfür müsste zeitnah die Frist für die Steuererklärungen
2020 gesetzlich bis Ende August 2022 verlängert werden. Angesichts der anhaltenden
Pandemie, der Fortsetzung der Corona-Hilfspakete und der anstehenden Grundsteuererklärungen
zur Umsetzung der Reform sei bis 2023 mit erheblichen Zusatzbelastungen zu rechnen.
Herbrand und Lüth überlegten, wie diese Herausforderungen perspektivisch gelöst 
werden könnten. Denkbar sei etwa, auch für die folgenden Jahre Fristverlängerungen
für die Steuererklärungen einzuführen und den Fristablauf peu à peu auf Ende Februar
zurückzuführen.

## CDU/CSU setzte sich für die Belange des Berufsstands ein

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion griff die Anliegen des DStV erfreulicherweise in 
ihrem Entschließungsantrag „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“(
[BT-Drs. 20/205](https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000205.pdf)) im Dezember
auf. Nach dem Antrag der Union sollte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
u. a. dazu auffordern, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen 2020 um 
weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31.08.2022 zu verlängern. Die Erörterung
des Antrags terminierte der Finanzausschuss des Bundestags auf den 12.01.2022. Der
DStV trommelte kurz vorher erneut über die Medien für seine Anliegen (vgl. u. a.
[F.A.Z.-Online-Beitrag vom 11.01.2022](https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuerberater-versinken-in-corona-krise-in-arbeit-17726903.html?GEPC=s3)).
Der Finanzausschuss lehnte den Antrag der Union ab (vgl. [BT-Kurzbericht vom 12.01.2022](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-876596)).

## Ampelpartner stellen Entlastungen in Aussicht

Trotz der Ablehnung des Vorstoßes der Union zeigt sich ein Lichtstreif am Horizont.
Herbrand hob gegenüber der F.A.Z. hervor, dass „…das Anliegen des Antrags nachvollziehbar
sei. Allerdings müsse ein längerfristiges Konzept her. Eine Verlängerung der Fristen
wird kommen.“ (vgl. F.A.Z.-Online-Beitrag vom 11.01.2022). Um aus der Dauerschleife
herauszukommen, müsse eine Übergangslösung geschaffen werden, mit der man über einen
längeren Zeitraum aus der Fristenverlängerung quasi herauswächst. Herbrand rechnete
damit, dass diese Regelung im Corona-Steuerhilfegesetz IV verankert werden wird,
an dem das Bundesfinanzministerium gerade arbeite. Auch die finanzpolitische Sprecherin
von Bündnis 90/Die Grünen, MdB Katharina Beck, und der finanzpolitische Sprecher
der SPD, MdB Michael Schrodi, gaben über Twitter zu verstehen, dass die Regierungskoalition
an einer Lösung arbeite (vgl. [Tweet von Beck vom 12.01.2022](https://twitter.com/kathabeck/status/1481315458741587968)).

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.__– [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/fristverlaengerung-fuer-steuererklaerungen-2020-nimmt-gestalt-an-72308)
