# Gasspeichergesetz ab 30.04.2022 in Kraft – wichtiger Beitrag für Versorgungssicherheit

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- Published: 2022-05-02T04:33:24+02:00
- Author: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 29.04.2022

Nach der Bestätigung im parlamentarischen Verfahren ist das Gesetz zur Änderung 
des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen(
Gasspeichergesetz) am 29.04.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und ab 
30.04.2022 fristgemäß in Kraft.

Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise
zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll so die Vorsorge weiter
gestärkt werden und auch und heftige Preisausschläge eingedämmt werden.

Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten
für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum
zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison
gut gefüllt sind.

Die Füllstände der Speicher waren im Winter 2021/2022 historisch niedrig – auch 
deswegen stiegen die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark.

Mit dem neuen Gasspeichergesetz soll jetzt die Vorsorge für den nächsten Winter 
verbessert werden. In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung
marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen
angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, greifen
zusätzliche Instrumente, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen
erreicht werden.

Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe 
GmbH, das ist eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland,
verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Zum 1. Oktober 80 Prozent
zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent.

Mit dem Inkrafttreten steht das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher
zur Verfügung.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/gasspeichergesetz-ab-30-04-2022-in-kraft-wichtiger-beitrag-fuer-versorgungssicherheit-77643)
