# Gasspeichergesetz im Bundestag verabschiedet – wichtiger Beitrag für Versorgungssicherheit

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- Veröffentlicht: 2022-03-28T04:35:41+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 25.03.2022

Der Bundestag hat am 25.03.2022 nach 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen(
Gasspeichergesetz) zugestimmt. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet
werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden
Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige
Preisausschläge eingedämmt werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Wir haben bereits seit Ende des vergangenen
Jahres daran gearbeitet, die Gasspeicher aufzufüllen, um die Versorgungssicherheit
zu sichern und die Speicherstände zu stabilisieren. Für den nächsten Winter müssen
wir aber auch regulatorisch mehr tun. Das Gasspeichergesetz ist hierfür ein wichtiges
Instrument. Wir arbeiten parallel mit ganzer Kraft und hohem Tempo daran, unsere
Energieabhängigkeit von Russland zu reduzieren. Wir müssen mehr denn je den Erneuerbaren
Ausbau und die Steigerung der Energieeffizienz vorantreiben und parallel unsere 
Lieferwege diversifizieren.“

Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten
für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum
zu versorgen. Das setzt allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison
gut gefüllt sind. Die Füllstände der Speicher waren im Winter 2021/2022 historisch
niedrig – auch deswegen stiegen die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark.
In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert
erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt 
werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, greifen zusätzliche
Instrumente, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht
werden.

Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe 
GmbH, das ist eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland,
verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Zum 1. Oktober 80 Prozent
zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Das Gesetz soll am
8. April im Bundesrat beschlossen werden, damit es spätestens zum 1. Mai 2022 in
Kraft treten kann. Dies ist nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung
der Speicher zur Verfügung steht.

Mehr Informationen erfahren Sie [hier](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/220325_faktenpapier_gasspeichergesetz.html).

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/gasspeichergesetz-im-bundestag-verabschiedet-wichtiger-beitrag-fuer-versorgungssicherheit-75966)
