# Geldwäsche soll besser bekämpft werden

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- Veröffentlicht: 2020-11-11T15:26:23+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.11.2020

Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der 
Geldwäsche hat die Bundesregierung vorgelegt ([19/24180](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/241/1924180.pdf)).
Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass Geldwäsche nach wie vor ein bedeutendes
Problem auf nationaler, europäischer und globaler Ebene ist. Sie schade der Integrität,
Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährde den europäischen Binnenmarkt
sowie die innere Sicherheit Deutschlands und der EU. Mit dem Gesetz soll gleichzeitig
eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist hierfür endet
am 3. Dezember 2020.

Wie es in dem Entwurf heißt, tragen die effektive Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche
wesentlich zu einer erfolgreichen Bekämpfung insbesondere von organisierter Kriminalität
bei. Das deutsche Recht entspreche zwar bereits weitgehend den geldwäscherechtlichen
Vorgaben verschiedener internationaler Rechtsinstrumente. Allerdings solle die strafrechtliche
Bekämpfung der Geldwäsche weiter verbessert und dazu auch über die internationalen
Mindestvorgaben hinausgegangen werden. Die Umsetzung der Richtlinie werde daher 
verbunden mit einer Neufassung des Straftatbestandes, der zukünftig alle Straftaten
als Geldwäschevortaten einbeziehen solle. Eine Geldwäschestrafbarkeit werde damit
deutlich häufiger als bisher greifen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1224_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/geldwaesche-soll-besser-bekaempft-werden-36109?pk_campaign=feed&pk_kwd=geldwaesche-soll-besser-bekaempft-werden)
