# Gesetz gegen unfairen Steuerwettbewerb

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- Veröffentlicht: 2021-04-23T05:02:18+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.04.2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und 
unfairem Steuerwettbewerb ([19/28901](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/289/1928901.pdf))
vorgelegt. Die darin enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen
erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste
der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen
oder Abzügen.

Der Gesetzentwurf basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen 
Union zur sog. Schwarzen Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex(
Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht dient 
laut Entwurf einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 544/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/gesetz-gegen-unfairen-steuerwettbewerb-50869)
