# Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuer-Reform

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- Veröffentlicht: 2021-04-23T04:46:42+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.04.2021

Die Bundesregierung will die Umsetzung der Reform der Grundsteuer erleichtern und
Regelungen zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer
an verschiedene Urteile anpassen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten
Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften(
[19/28902](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/289/1928902.pdf)) vorgelegt.

Der Entwurf schafft eine Regelung, die es erlaubt, dass bestehende wirtschaftliche
Einheiten, die für Zwecke der Einheitsbewertung unter Anwendung des § 26 oder des§
34 Abs. 4 bis 6 des Bewertungsgesetzes (BewG) gebildet wurden, weiterhin für Zwecke
der Feststellung von Grundsteuerwerten zugrunde gelegt werden. Dies gewährleiste
die fristgerechte Umsetzung der Grundsteuerreform, schreibt die Bundesregierung 
in ihrem Entwurf.

Zudem schafft der Entwurf verschiedene gesetzliche Klarstellungen, zum Beispiel 
zur Berechnung des maßgeblichen Gebäudealters. Die im Ertragswertverfahren erforderlichen
Nettokaltmieten werden aktualisiert, eine neue Mietniveaustufe 7 eingeführt. Die
Steuermesszahl für Wohngrundstücke wird gesenkt.

Ebenfalls enthalten sind gesetzliche Änderungen zur sach- und praxisgerechten Anwendung
der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten der Gutachterausschüsse.
Auch eine Definition konkreter Anforderungen an die fachliche Eignung des Gutachters
beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts soll aufgenommen werden.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetz der Länder- und Gemeindeanteil an der Finanzierung
des Kinderbonus 2021 des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes erstattet. Darauf hatten
sich Bund und Länder im März geeinigt. Die Erstattung soll über die Änderung der
Festbeträge der vertikalen Umsatzsteuerverteilung des Jahres 2021 im Finanzausgleichsgesetz
zulasten des Bundes im Rahmen dieses Gesetzes erfolgen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 544/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/gesetz-zur-umsetzung-der-grundsteuer-reform-50866)
