# Gesetzesänderung zu Infrastruktur-Förderung

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/gesetzesaenderung-zu-infrastruktur-foerderung/
- Veröffentlicht: 2021-01-13T09:25:27+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.01.2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GRW-Gesetzes vorgelegt,
mit dem vor allem strukturschwache Kommunen beim Straßenausbau unterstützt werden
sollen. Man wolle dazu beitragen, dass an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen
eher umgesetzt werden können sowie ausgebaute Gewerbegebiete befriedigend genutzt
werden, weil die Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus zur Herstellung einer
bedarfsgerechten Straßenanbindung gesichert ist, heißt es zur Begründung im “Entwurf
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes” ([19/25632](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/256/1925632.pdf)).
GRW steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen 
Wirtschaftsstruktur”. Die Bundesregierung verspricht sich davon gute Voraussetzungen
zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen
Regionen. Die Neuregelung ist den Angaben zufolge notwendig, weil das bisherige 
Recht eine Förderung der Anbindung eines Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz
verhindert – genau dies soll jetzt geändert werden. Der Bundesrat hegt keine Einwände
gegen den Gesetzentwurf.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 54/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/gesetzesaenderung-zu-infrastruktur-foerderung-43291?pk_campaign=feed&pk_kwd=gesetzesaenderung-zu-infrastruktur-foerderung)
