# Gestiegene Energiekosten – Land lindert die Betroffenheit der Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen

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- Veröffentlicht: 2022-09-12T08:20:32+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 09.09.2022

Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine und die daraufhin erfolgten
Sanktionen der EU führen auch für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland
zu schwerwiegenden Folgewirkungen. „Die niedersächsischen Finanzämter werden in 
dieser herausfordernden Situation helfen und den in besonderer Weise betroffenen
Unternehmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten mit 
steuerlichen Erleichterungen entgegenkommen“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister
Reinhold Hilbers.

Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören die Herabsetzung
der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung oder
der Erlass fälliger Steuern sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.
Ein entsprechender Erlass geht heute den niedersächsischen Finanzämtern zu.

Wesentlich betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher
Hilfsmaßnahmen, insbesondere und gerade auch wegen einer Anpassung aufgrund der 
hohen Betriebskosten nicht mehr angemessener Steuervorauszahlungen, mit ihrem Finanzamt
in Verbindung zu setzen. Über Anträge wird in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem
Ermessen schnell entschieden. Die Finanzämter gehen hier mit Augenmaß vor und schöpfen
den ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll 
aus.

Auch eine rückwirkende Herabsetzung der dritten Vorauszahlung zum 10. September 
2022 ist im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich.

_Quelle: FinMin Niedersachsen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/gestiegene-energiekosten-land-lindert-die-betroffenheit-der-unternehmen-durch-steuerliche-massnahmen-84632)
