# Gewerbeuntersagung für Kanalreinigungsfirma ist rechtens

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/gewerbeuntersagung-fuer-kanalreinigungsfirma-ist-rechtens/
- Veröffentlicht: 2022-05-20T12:37:46+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Gießen, Pressemitteilung vom 19.05.2022 zum Beschluss 8 L 845/22 vom 16.05.2022(
nrkr)

**Eilantrag erfolglos**

Mit Beschluss vom 16. Mai 2022 hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen 
den Eilantrag einer im Landkreis Gießen ansässigen Kanal- und Rohrreinigungsfirma
auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine vom Regierungspräsidium Gießen
ausgesprochene Gewerbeuntersagung abgelehnt.

Das Gericht ist der Überzeugung, dass besagte Firma nicht die Gewähr bietet, das
Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß zu betreiben.

Das Regierungspräsidium Gießen hatte der Firma, wie auch deren Geschäftsführer, 
mit Bescheiden vom 30. März 2022 die weitere Ausübung des Gewerbes Kanal- und Rohrreinigung
untersagt und die sofortige Vollziehbarkeit dieser Entscheidungen angeordnet. Hintergrund
hierfür waren u. a. zahlreiche strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer
der Firma im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit und der Rechnungsstellung
hierfür gegenüber Privatkunden. So lagen allein 51 Strafanzeigen ab dem Zeitraum
April 2019 bis zuletzt Februar 2022 vor und vom Amtsgericht Kaufbeuren war der Geschäftsführer
bereits zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro wegen Wuchers in einem
besonders schweren Fall verurteilt worden.

Die Antragstellerin vertrat im gerichtlichen Verfahren die Auffassung, die Straftatbestände
des Betruges oder des Wuchers seien nicht erfüllt und ein etwaiges Fehlverhalten
ihrer Mitarbeiter und Monteure sei ihr nicht zuzurechnen. Diese Auffassung hat das
Gericht nicht geteilt. In seiner Entscheidung führt es aus, dass selbst wenn Straftatbestände
nicht erfüllt seien und es nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen sollte,
die aus den Verwaltungsakten ersichtlichen Verhaltensweisen der Monteure der Antragstellerin
genügten, um ein rücksichtsloses und schädliches Handeln der Firma gegenüber Dritten
zu belegen, indem sie eine Notfallsituation der Kunden ausnutze und überzogene Preise
erhebe. Zudem träten

Mitarbeiter gegenüber den Kunden mitunter auch bedrohend auf. Trotz der zahlreichen
polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hätten sich die beanstandeten
Verhaltensweisen bis zuletzt fortgesetzt.

Der Beschluss (Az. 8 L 845/22) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können
binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof
in Kassel entscheidet.

_Quelle: VG Gießen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/gewerbeuntersagung-fuer-kanalreinigungsfirma-ist-rechtens-78736)
