# Gründungen sind ab 01.08.2022 online möglich – zumindest manchmal

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- Veröffentlicht: 2022-08-01T11:43:58+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bitkom, Pressemitteilung vom 01.08.2022

 * Startups können als GmbH oder UG per Videoschalte gegründet werden
 * Ab kommendem Jahr sind auch Änderungen des Gesellschaftervertrages digital möglich
 * Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bleibt der persönliche Gang zum Notar allerdings
   Pflicht

Gründen in Deutschland wird einfacher. Seit dem 1. August 2022 können Unternehmen
in Deutschland online gegründet werden – zumindest, wenn es sich um eine GmbH oder
UG handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das zum 1. August in Kraft
getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet 
Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen
ist die Gründung seit heute in einem Video-Meeting möglich. „Die Online-Gründung
reduziert den bürokratischen Aufwand für Startups und macht das Gründen leichter.
Diese Möglichkeit sollte für jegliche Rechtsform geöffnet werden und das Verfahren
sollte nicht auf den eigentlichen Gründungsakt beschränkt bleiben“, sagt Daniel 
Breitinger, Leiter Startups beim Digitalverband Bitkom. So sei es nicht nachvollziehbar,
dass für die Gründung einer Aktiengesellschaft weiterhin der persönliche Gang zum
Notar vorgeschrieben ist.

Laut Bitkom Startup Report 2021 wünschen sich knapp 60 Prozent der Startups Erleichterungen
bei Verwaltungsakten, etwa durch einen „One-Stop-Shop“ für alle bürokratischen Startup-
Angelegenheiten. „Ziel muss sein, allen Gesellschaftsformen einen vollständig digitalen
Gründungsprozess zu ermöglichen und etwa Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren
sowie die verschiedenen Portale zu verknüpfen“, so Breitinger.

Mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver
zu gestalten, bleibt die Neuregelung zudem auf halbem Weg stehen. Viele Startups
möchten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Kapitalbeteiligungen am Unternehmen
beteiligen und zu Gesellschaftern machen. Dazu ist bei einem sog. ESOP-Modell (Employee
Stock Ownership Plan) weiterhin in jedem einzelnen Fall der persönliche Gang zum
Notar notwendig. Denn endlich sind jetzt die Gründung und zumindest ab August 2023
Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftervertrags wie zur Kapitalerhöhung
virtuell durchführbar. Auch Verpflichtungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen 
an der Gesellschaft dürfen dann bei der Gründung mittels Videokommunikation aufgenommen
werden. Allerdings ist dies ausdrücklich auch weiterhin ausgeschlossen, wenn GmbH-
Anteile als Kapitalerhöhungen eingebracht werden oder Gesellschaftsanteile übertragen
werden sollen – wie dies bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung der Fall ist. „Das
digitale Übertragen von Gesellschaftsanteilen würde die Beteiligung von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern am Startup deutlich einfacher und unbürokratischer machen: Mit 
Blick auf die gerade erst im Bundeskabinett beschlossene Startup-Strategie sollte
hier nachgebessert werden“, sagt Breitinger.

_Quelle: Bitkom_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/gruendungen-sind-ab-01-08-2022-online-moeglich-zumindest-manchmal-82524)
