# Grunderwerbsteuergesetz soll angepasst werden

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- Published: 2022-06-30T09:35:33+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.06.2022

Die Bundesregierung will das Grunderwerbsteuergesetz an das Gesetz zur Modernisierung
des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 anpassen. Die Überlegungen seien
dazu noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ([20/2407](https://dserver.bundestag.de/btd/20/024/2002407.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ([20/2136](https://dserver.bundestag.de/btd/20/021/2002136.pdf)).
Die Fraktion hatte sich unter anderem nach den Plänen der Koalition zur flexibleren
Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel durch einen Freibetrag und nach der
Schließung von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb durch Konzerne 
erkundigt.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 338/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/grunderwerbsteuergesetz-soll-angepasst-werden-80720)
