# Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/grundfreibetrag-und-kinderfreibetrag-werden-erhoeht/
- Veröffentlicht: 2022-11-04T08:23:19+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 02.11.2022

Beim Grundfreibetrag und beim Kinderfreibetrag besteht ab 2023 ein Erhöhungsbedarf.
Das geht aus dem aktuellen Existenzminimumbericht hervor, den das Kabinett beschlossen
hat. Diese Erhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben, weil das sogenannte Existenzminimum
für alle steuerfrei sein muss. Die Berichtsergebnisse fließen nun in das Inflationsausgleichsgesetz
ein, mit dem die Bundesregierung die Menschen vor zusätzlichen Belastungen schützen
will.

## Wozu gibt es einen Existenzminimumbericht?

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung
alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden
Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen – kurz: Existenzminimumbericht.
Gegenstand des 14. Existenzminimumberichts ist die Darstellung der maßgebenden Beträge
für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima für das Jahr 2024.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen
nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel
verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und – unter
Berücksichtigung von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – desjenigen seiner Familie
bedarf.

## Was besagt der 14. Existenzminimumbericht?

Der 14. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass ab dem Veranlagungsjahr
2023 sowohl beim Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag(
2022: 5.620 Euro) ein Erhöhungsbedarf besteht:

 * Der Erhöhungsbedarf beim Grundfreibetrag beträgt 561 Euro in 2023 und weitere
   564 Euro in 2024.
 * Der Erhöhungsbedarf beim Kinderfreibetrag beträgt 404 Euro in 2023 und weitere
   360 Euro in 2024.

Die Anpassung der Freibeträge soll durch den von der Bundesregierung am 14. September
2022 beschlossenen Entwurf eines [Inflationsausgleichsgesetzes](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/inflationsausgleichsgesetz-2125492)
erfolgen.

## Wie sollen die Freibeträge angepasst werden?

Infolge starker Preissteigerungen und damit verbundener Erhöhungen der Transferleistungen
weicht das Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts jedoch von der Vorabprognose
ab, die dem Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes zugrunde liegt.

In der Folge müssen die im Gesetzentwurf enthaltenen Beträge für den Grundfreibetrag
und den Kinderfreibetrag wie folgt erhöht werden:

 * Erhöhung des Grundfreibetrags um 561 Euro auf 10.908 Euro ab 2023 und um weitere
   564 Euro auf 11.472 Euro ab 2024.
 * Erhöhung des Kinderfreibetrags um 404 Euro auf 6.024 Euro ab 2023 und um weitere
   360 Euro auf 6.384 Euro ab 2024.

Vorgesehen ist, die verfassungsrechtlich erforderlichen Anpassungen im parlamentarischen
Verfahren zum Inflationsausgleichsgesetz umzusetzen. Der Bericht wird nun dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/grundfreibetrag-und-kinderfreibetrag-werden-erhoeht-88395)
