# Grundsteuer-Reform: Knappe Fristen erhöhen Druck auf Kanzleien weiter

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- Veröffentlicht: 2021-09-08T08:41:36+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 07.09.2021

Das Grundsteuer-Reformgesetz war noch vor Corona-Zeiten in Sack und Tüten. Doch 
nur wenige Wochen später war die Welt eine andere. Seither hecheln kleine und mittlere
Kanzleien den Fristen des Gesetzgebers nur so hinterher. Die Bearbeitung der Corona-
Hilfen hat Vorrang. Nun drückt der Schuh bald an einer weiteren Stelle: Die Fristen
für die Grundsteuer-Erklärungen sind knapp bemessen.

Auf das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 folgen nun die BMF-Anweisungen zur
Anwendung des neuen Bewertungsrechts. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV)
hat sich die Entwürfe angeschaut. In seiner [Stellungnahme S 06/21](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2021/09/DStV-Stellungnahme-S-06_21-Umsetzung-Grundsteuerreform.pdf)
zur Umsetzung der Grundsteuerreform richtet er sein Hauptaugenmerk auf die knappen
Fristsetzungen.

Dem Vernehmen nach plant die Finanzverwaltung, dass die Erklärungen zur Feststellung
der Grundsteuerwerte zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ab Mitte 
2022 abgegeben werden müssen. Das Gesetz eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit,
eine Abgabefrist von mindestens einem Monat festzusetzen. Damit fällt die Bearbeitung
der Grundsteuer-Erklärungen unmittelbar mit den Arbeiten zu den Corona-Schlussrechnungen
im Jahr 2022 zusammen. Zwei Mammutprojekte, die in den Kanzleien nicht nur gleichzeitig,
sondern zudem parallel zum laufenden Tagesgeschäft realisiert werden müssen.

Auch bei der Abgabe der Anzeige bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse dürfte
es eng werden. Die Anzeige ist auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres abzugeben.
Steuerpflichtige und deren steuerliche Berater haben zur Abgabe einen Monat Zeit.
Damit fällt die Anzeige in eine überaus arbeitsintensive Zeit. Regelmäßig haben 
die Kanzleien zum Jahreswechsel bereits mit Steuererklärungen, Jahresabschlüssen
und den Abschlüssen der [Lohnbuchhaltung](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/lohnbuchhaltung/)
alle Hände voll zu tun.

Der DStV fordert daher dringend längere Fristen, insbesondere für die Abgabe der
Grundsteuer-Feststellungserklärungen auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 
01.01.2022.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/grundsteuer-reform-knappe-fristen-erhoehen-druck-auf-kanzleien-weiter-62072)
