# Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

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- Veröffentlicht: 2023-01-30T05:24:57+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 30.01.2023

In der Praxis mehren sich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregeln.
Einsprüche und erste Klageverfahren gegen die Grundsteuerwertbescheide sind die 
Folge. Der DStV fordert nun im Rahmen einer Verbände-Allianz Sicherheit und Entlastung.

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen
werden! Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt),
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV)
und Haus & Grund Deutschland. Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen
anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken – erneut gegen die
Berechnungsmethoden der neuen [Grundsteuer](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/grundsteuer/)
richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es deshalb, eine Einspruchswelle
zu verhindern und somit allen Eigentümern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung
und Steuerberater zu entlasten.

Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender 
Be-wertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für
solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben.
Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler,
DStV-Präsident StB Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke an die
Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.

## Musterklagen gegen die neue Grundsteuer

Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen
die Feststellungen des Grundsteuerwerts ein. Grund: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform!
Demnach sind viele Eigentümer verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht.
Deshalb laufen bereits Musterverfahren zur gerichtlichen Klärung: Neben dem Verfahren
des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst,
werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame
Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden
erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.

Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater aber mit Einsprüchen 
und deren Bearbeitungen belastet. Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch
die Steuerberaterinnen und Steuerberater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen
der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel
zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommen-steuererklärungen 
verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten
müssen.

## Zum Hintergrund

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung
der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen
geschaffen, die nun zügig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen
ist der 31.01.2023.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_
