# Haftung bei Schäden in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz

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- Published: 2022-10-05T05:23:38+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 04.10.2022

Mit der Richtlinie über KI-Haftung soll der EU-Rahmen für zivilrechtliche Haftung
modernisiert werden. Der DStV begrüßt die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens.

Die neue KI-Haftungs-Richtlinie soll sicherstellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen
eine faire Chance auf eine außervertragliche Entschädigung erhalten, soweit sie 
durch Verschulden oder Unterlassung eines Entwicklers, Nutzers oder Anbieters von
KI-Systemen geschädigt wurden.

Durch die neuen Regelungen würden sich zwei Neuerungen in der zivilrechtlichen Haftung
ergeben: Aufgrund der Komplexität von KI-Systemen sollen Geschädigte mittels einer
Kausalitätsvermutung von Verschulden und ursächlichem Zusammenhang eine Erleichterung
der Beweislast in Anspruch nehmen können.

Zweitens würde durch den neuen Rechtsrahmen den Geschädigten der Zugang zu Beweismitteln
erleichtert. Opfer sollen vor Gericht die Offenlegung von Informationen über Hochrisiko-
KI-Systeme beantragen können.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Schaffung eines klaren
Rechtsrahmens, der durch die Harmonisierung von Haftungsregeln im Prozessverfahren
zur Förderung der Zukunftstechnologie „KI“ beitragen dürfte. Zugleich sind die neuen
Regelungsvorschläge ausgewogen und dürften damit zu einer gerichtlichen Waffengleichheit
zwischen Hersteller und Geschädigten führen. Dies kann auch dem Berufsstand zugutekommen.

Mit der KI-Haftungsrichtlinie ergänzt die EU-Kommission das Gesetz über Künstliche
Intelligenz (2021/0106 COD) und die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie (2022/
0302 COD). Letztere soll insbesondere Schadensersatzansprüche ermöglichen, die entstehen,
wenn elektronische Produkte wie 3-D-Printer, Hardware- oder Smart-Home-Systeme durch
Software-Updates oder KI, die zum Produktbetrieb notwendig sind, unsicher gemacht
werden. Für moderne Geräte, die künftig verstärkt Einzug in Kanzleien halten werden,
soll ein Schadensersatzanspruch demnach auch dann entstehen können, wenn das Gerät
ursprünglich fehlerfrei war.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/haftung-bei-schaeden-in-zusammenhang-mit-kuenstlicher-intelligenz-86251)
