# Hessen: Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen entfallen

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- Veröffentlicht: 2020-11-20T07:47:10+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 19.11.2020

Sie zählen zu den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, die Vorauszahlungen 
auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen? Dann hat Ihr Finanzamt
Sie bislang zu den jeweiligen Stichtagen quartalsweise auf die fälligen Zahlungen
hingewiesen. Das ändert sich zukünftig, denn ab Dezember 2020 wird der Versand der
Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen
auch, komplett eingestellt. Daher weist die Hessische Steuerverwaltung erneut darauf
hin, dass die regelmäßigen Zahlungshinweise somit zum Fälligkeitstermin 10. September
2020 letztmalig verschickt wurden. Damit auch künftig fällige Beträge pünktlich 
gezahlt werden und keine Säumniszuschläge entstehen, empfiehlt Ihnen die Steuerverwaltung
die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.

„Weniger Post vom Finanzamt und die Umstellung auf das Lastschriftverfahren – das
macht nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung das Leben leichter,
sondern spart auch Geld und schont zudem die Umwelt“, erklärte Hessens Finanzminister
Michael Boddenberg. Durch die Maßnahme kann das Land Hessen jährlich rund 600.000
Euro an Porto- und Papierkosten sparen.

Der Finanzminister ergänzte: „Die Teilnahme am Lastschriftverfahren bietet viele
Vorteile: Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssen 
nicht kontinuierlich selbst im Blick behalten werden. Im Fall einer nachträglichen
Änderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der
zu viel gezahlten Beträge.“

Ein weiterer Vorteil: Bei dem Verfahren kann selbst entschieden werden, ob die Teilnahme
für alle Vorauszahlungen zu einer Steuernummer gilt oder ob es auf bestimmte Steuerarten
und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.

Ein ausfüllbares SEPA-Lastschriftmandat ist der letztmaligen Übersendung der Zahlungshinweise
zum dritten Quartal 2020 beigefügt oder online abrufbar unter [finanzamt.hessen.de](http://finanzamt.hessen.de/).

_Quelle: FinMin Hessen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/hessen-zahlungshinweise-fuer-steuervorauszahlungen-entfallen-40446?pk_campaign=feed&pk_kwd=hessen-zahlungshinweise-fuer-steuervorauszahlungen-entfallen)
