# Hilfen für Kinder und Leistungsberechtigte in der Pandemie

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- Veröffentlicht: 2022-04-19T08:15:42+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.04.2022

Kinder und Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen aus
Anlass der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf ([20/1411](https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001411.pdf))
der Bundesregierung vor. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach
ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich die Kinder ergänzend unterstützen.
Zudem soll durch die erneute Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro 
an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zusätzlicher
finanzieller Handlungsspielraum als Ergänzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden,
um etwaige im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte
Ausgaben zu finanzieren. Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf
mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von
jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung
im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die 
Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von
750.000 Euro.

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf formuliert der Bundesrat eine Reihe
von Änderungsforderungen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort allesamt ablehnt.
Die vom Bundesrat geforderte Streichung von § 145 Absatz 4 SGB XII wird abgelehnt.
Nach dieser Vorschrift werden die für den Sofortzuschlag zuständigen Träger nach
Landesrecht bestimmt. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich zwingend und könne
nicht aus Praktikabilitätsgründen gestrichen werden, entgegnet die Bundesregierung.
Zusätzlich zur Streichung der Zuständigkeitsregelung fordern die Länder die Einführung
der Erstattungsregelung in § 146 SGB XII für den Sofortzuschlag. Die Ausgabenlast
nach dem Dritten Kapitel des SGB XII werde vom Bund weder voll noch teilweise übernommen,
schreibt die Bundesregierung. Auch die vom Bundesrat geforderte Erstreckung einer
Erstattungsregelung auf die Einmalzahlung lehnt die Bundesregierung ab.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 176/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/hilfen-fuer-kinder-und-leistungsberechtigte-in-der-pandemie-77026)
