# Hilfsmittelerlass 2022 – über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2022 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel

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- Published: 2021-10-12T08:28:24+02:00
- Author: Thomas Stuppy

FinMin Baden-Württemberg, Erlass (gleich lautender Erlass) FM3 – S-0954-1 / 13 vom
11.10.2021

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2022 findet bundeseinheitlich vom

**11. bis 13. Oktober 2022**

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische
Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende 
Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln 
die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und
auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2022 werden als Hilfsmittel 
die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener
Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen:

 * Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
 * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
 * Umsatzsteuergesetz,
 * Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
 * Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
 * Außensteuergesetz,
 * Investitionszulagengesetz,
 * Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
 * Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
 * Steuerberatungsgesetz.

Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen neben
dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2022 die vorgenannten Vorschriften 
auch in der für das Kalenderjahr 2021 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sofern
bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand maßgeblich ist, werden
die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.

Die Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage dürfen weitere
Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen,
Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich 
nicht zugelassen.

Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur 
Prüfung mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen
zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen
oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift
und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.

Die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners ist zulässig, sofern 
eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.

_Quelle: FinMin Baden-Württemberg_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/hilfsmittelerlass-2022-ueber-den-termin-der-schriftlichen-steuerberaterpruefung-2022-und-die-hierfuer-zugelassenen-hilfsmittel-64675)
