# Hinweise der BRAK für die Rechnungslegung: erhöhter Umsatzsteuersatz ab 2021 und weitere Aktualisierungen

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- Published: 2020-12-03T06:13:32+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BRAK, Mitteilung vom 02.12.2020 Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz für die Zeit von 01.07. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt. Dies betrifft auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Handhabung hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht in Handlungshinweisen zur Absenkung der Umsatzsteuersätze erläutert; diese wurden nunmehr im Hinblick auf die ab 01.01.2021 eintretende Wieder-Anhebung der Umsatzsteuersätze aktualisiert. Ergänzt wurden eine Reihe von Praxisbeispielen, u. a. zur monatlichen bzw. jährlichen Abrechnung bei laufender Rechtsberatung, zur Rechnungslegung bei Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Drei Praxisbeispiele behandeln explizit den Umgang mit der Erhöhung der Umsatzsteuersätze zum 01.01.2021. Der Beitrag verweist zudem auf das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 04.11.2020. Hinweise zur Absenkung bzw. Erhöhung der Umsatzsteuer (Stand Dezember 2020) BMF-Schreiben vom 04.11.2020 Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 21/2020 Quelle
