# Hochwasserkatastrophe in Bayern: Soforthilfen auch für Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg

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- Veröffentlicht: 2021-08-04T07:45:02+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 03.08.2021

### Für Betroffene des Unwetters im Juli in diesen Landkreisen wird Gebietskulisse für Hochwasser-Soforthilfen erweitert

_„Wegen der massiven Unwetter in den Landkreisen Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim,
Roth, Traunstein und Würzburg wird die Gebietskulisse für Soforthilfen im Juli ergänzt.
Damit können ab Mittwoch auch Hochwasser-Betroffene aus diesen Landkreisen die geforderten
Soforthilfen beantragen“_, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Ansprechpartner
ist zunächst das jeweils zuständige Landratsamt, das die entsprechenden Formulare
digital und in Papierform zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung
oder kann nach Absprache auch in bar erfolgen.

Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung
von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt.
Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro.
Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag 
von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.
In Fällen, in denen Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen,
können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefallfonds bis zu 100 Prozent der
entstandenen Schäden erstattet werden.

Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen steuerliche Maßnahmen für
Privatpersonen und Unternehmen. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen
aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen
sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden,
können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt
werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

_Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/hochwasserkatastrophe-in-bayern-soforthilfen-auch-fuer-landkreise-miesbach-oberallgaeu-rosenheim-roth-traunstein-und-wuerzburg-59756)
