# Höhere Freibeträge und neue Altersgrenzen beim BAföG

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- Published: 2022-06-23T04:35:53+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.06.2022

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Bundestag hat
am 22.06.2022 in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes(
BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die
Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (
[20/1631](https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001631.pdf)) in geänderter Fassung
angenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab. Unter
anderem sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor, dass die Bedarfssätze
aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich
war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern
sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen
Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in
Kraft treten.

Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben
werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren solle mit
dem 27. BAföG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten,
innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden
zu beantragen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht
mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann. Die Opposition
kritisierte den Gesetzentwurf. Mehrere Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie ein
Änderungs- und Entschließungsantrag der Union wurden von den restlichen Fraktionen
abgelehnt.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 318/2022_

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