# Hohe Energiepreise: Entlastung für Bürgerinnen und Bürger

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- Veröffentlicht: 2022-03-16T11:44:14+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 16.03.2022

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche 
Entlastungen beschlossen. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale,
der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Die steigenden Preise, vor allem im Energiebereich, treffen viele Menschen hart.
Der Koalitionsausschuss hat sich deshalb Ende Februar auf ein [umfassendes Entlastungspaket](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/10-entlastungsschritte-fuer-unser-land.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro verständigt. Das Paket umfasst
Entlastungen bei der Stromrechnung, Einmalzahlungen für Beziehende existenzsichernder
Leistungen und Steuererleichterungen. Vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen
und mittleren Einkommen werden davon profitieren.

Um die vereinbarten steuerlichen Verbesserungen umzusetzen, hat die Bundesregierung
das Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den Weg gebracht. Es setzt folgende Erleichterungen
rückwirkend ab 1. Januar 2022 um:

 * Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200
   Euro angehoben.
 * Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
 * Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet
   bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher
   als urspünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf
   Geringverdiener übertragen.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/hohe-energiepreise-entlastung-fuer-buergerinnen-und-buerger-75332)
