# Homeoffice-Pauschale 2024: Änderungen und steuerliche Absetzbarkeit

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- Veröffentlicht: 2024-09-09T08:00:00+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Mit der fortschreitenden Etablierung des Homeoffice hat sich auch die steuerliche
Behandlung der dadurch entstehenden Kosten weiterentwickelt. Für viele Arbeitnehmer
stellt die Homeoffice-Pauschale eine Möglichkeit dar, einen Teil der Kosten für 
die Arbeit von zu Hause in der Steuererklärung abzusetzen. In diesem Artikel geben
wir einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Homeoffice-Pauschale 2024,
welche Kosten absetzbar sind und wie Sie diese korrekt in der Steuererklärung berücksichtigen.

## 1. Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 in Deutschland als Reaktion auf die Pandemie
eingeführt, um Arbeitnehmern, die aufgrund von COVID-19 vermehrt von zu Hause arbeiten
mussten, eine steuerliche Entlastung zu bieten. Sie erlaubt es, einen Pauschalbetrag
für die Arbeit von zu Hause geltend zu machen, ohne dass ein separates häusliches
Arbeitszimmer erforderlich ist .

Die Pauschale gilt auch über die Pandemie hinaus und kann nun von Arbeitnehmern 
genutzt werden, die dauerhaft oder zeitweise im Homeoffice arbeiten.

## 2. Änderungen für 2024

Für das Jahr 2024 gibt es einige wichtige Änderungen in Bezug auf die Homeoffice-
Pauschale:

 * **Tagespauschale:** Arbeitnehmer können pro Homeoffice-Tag 6 Euro geltend machen.
   Dies gilt für maximal 210 Tage im Jahr, was zu einem Höchstbetrag von 1.260 Euro
   jährlich führt. Gegenüber dem Vorjahr, in dem maximal 5 Euro und 200 Tage absetzbar
   waren, bedeutet dies eine moderate Verbesserung .
 * **Keine Raumvorgaben mehr:** Auch wer keinen speziellen Raum als Arbeitszimmer
   nutzen kann, darf die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Dies gilt, wenn
   der Küchentisch oder ein anderer Bereich der Wohnung als Arbeitsplatz dient .

## 3. Welche Kosten sind absetzbar?

Die Homeoffice-Pauschale deckt allgemeine Kosten für die Nutzung des eigenen Wohnraums
ab, wie z.B. anteilige Mietkosten, Heizkosten und Strom. Diese Pauschale wird direkt
von den Werbungskosten abgezogen, die den Arbeitnehmern im Rahmen der Steuererklärung
zustehen.

### Zusätzliche absetzbare Kosten:

 * **Arbeitsmittel:** Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Schreibtisch und Bürostuhl,
   sofern diese überwiegend beruflich genutzt werden, können separat als Werbungskosten
   abgesetzt werden .
 * **Internetkosten:** Ein gewisser Anteil der Internetkosten kann ebenfalls als
   Werbungskosten abgezogen werden, wenn diese für die berufliche Tätigkeit im Homeoffice
   verwendet werden.

**Tipp:** Arbeitsmittel, die mehr als 952 Euro (inkl. MwSt.) kosten, müssen über
mehrere Jahre abgeschrieben werden .

## 4. Voraussetzungen für die Pauschale

Um die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer die
Arbeit ausschließlich von zu Hause an den betreffenden Tagen erledigen. Die Pauschale
gilt nicht, wenn an diesen Tagen auch das Büro oder andere betriebliche Räumlichkeiten
genutzt wurden .

### Keine Doppelnutzung:

Arbeitnehmer dürfen für einen Arbeitstag entweder die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
oder die Homeoffice-Pauschale geltend machen, nicht beides【7†source】.

## 5. Wie wird die Pauschale in der Steuererklärung berücksichtigt?

Die Homeoffice-Pauschale wird als Teil der Werbungskosten in der Steuererklärung
untergebracht. Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer beträgt aktuell 1.230
Euro, und die Homeoffice-Pauschale zählt zu diesen 1.230 Euro hinzu .

Wer mit seinen gesamten Werbungskosten (inklusive Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.)
über diese Pauschale hinauskommt, sollte alle Ausgaben einzeln in der Anlage N der
Steuererklärung aufführen, um den maximalen steuerlichen Vorteil zu erhalten .

## 6. Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?

Für viele Arbeitnehmer lohnt sich die Homeoffice-Pauschale, insbesondere wenn sie
regelmäßig von zu Hause arbeiten und keine hohen täglichen Fahrtkosten anfallen.
Sie stellt eine unkomplizierte Möglichkeit dar, die Kosten für die Arbeit im Homeoffice
geltend zu machen, auch ohne aufwendige Dokumentation von Einzelnachweisen .

Für Arbeitnehmer, die nur wenige Tage im Jahr im Homeoffice tätig sind, könnte der
steuerliche Vorteil geringer ausfallen. In solchen Fällen lohnt es sich, die individuellen
Kosten und die mögliche Steuerersparnis genau zu prüfen.

## 7. Fazit: Homeoffice-Pauschale 2024

Die Homeoffice-Pauschale bleibt auch 2024 eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer,
die von zu Hause aus arbeiten. Mit der Erhöhung des Tagespauschalbetrags und der
maximalen Tage bietet sie zusätzlichen steuerlichen Spielraum. Für viele ist sie
eine einfache und praxisnahe Lösung, um die zusätzlichen Kosten des Homeoffice in
der Steuererklärung geltend zu machen. Eine detaillierte Prüfung durch einen Steuerberater
kann sicherstellen, dass alle potenziellen Vorteile ausgeschöpft werden.

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### Quellen:

 1. [Bundesministerium der Finanzen – Homeoffice-Pauschale](https://www.bundesfinanzministerium.de)
 2. [Änderungen der Homeoffice-Pauschale für 2024](https://www.steuern.de/homeoffice-pauschale-2024.html)
 3. [Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln im Homeoffice](https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuern-im-homeoffice)
 4. [Abschreibung von Arbeitsmitteln über 952 Euro](https://www.steuerberatung.de/abschreibung-arbeitsmittel)
 5. [Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale](https://www.finanzamt.de/homeoffice-pauschale-voraussetzungen)
 6. [Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale](https://www.steuerberaterkammer.de/homeoffice-vs-pendlerpauschale)
