# Identifikationspflicht beim Handel mit Kryptowährungen

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- Published: 2022-08-01T06:05:24+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.07.2022 Auftraggeber und Begünstigte sollen in Zukunft bei der Übertragung von Kryptowerten identifiziert werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2824) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2531). Darin versichert die Bundesregierung, sie setze sich auf europäischer und internationaler Ebene für einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins ein. Mit der EU-Verordnung „Markets in Crypto Assets“ werde ein wettbewerbsfähiger und sicherer Rechtsrahmen für Kryptowerte einschließlich Stablecoins und für wesentliche Krypto-Dienstleistungen geschaffen. Zur vollständigen Meldung Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 386/2022 Quelle
