# Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt

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- Published: 2022-11-24T12:44:56+01:00
- Author: Thomas Stuppy

VG Hannover, Pressemitteilung vom 24.11.2022 zum Urteil 2 A 460/22 vom 24.11.2022

**COVID-19-Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung**

Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom 24.11.2022 die auf die Feststellung
eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen.
Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam
des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus
geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden,
deren Folgen weiterhin andauern.

Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen
sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angebotene
und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Impfaktion sei keine dienstliche
Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der
Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen
können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs 
gewesen.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats
nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung 
beantragt werden.

_Quelle: VG Hannover_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/impfschaden-wird-nicht-als-dienstunfall-anerkannt-90200)
