# Jahressteuergesetz 2022: Gas-Soforthilfe soll entlasten und keine unnötige Bürokratie schaffen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/jahressteuergesetz-2022-gas-soforthilfe-soll-entlasten-und-keine-unnoetige-buerokratie-schaffen/
- Published: 2022-12-06T07:14:34+01:00
- Author: Thomas Stuppy

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 05.12.2022

**Hessen stimmt Jahressteuergesetz 2022 im Finanzausschuss des Bundesrates nicht
zu und plädiert für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.**

„Die Menschen im Land brauchen Hilfe bei den Energiekosten und bekommen sie. Was
sie nicht brauchen, ist neue Bürokratie. Leider sorgt die Ampel-Koalition mit der
Besteuerung der Dezemberhilfe-Gas im Jahressteuergesetz 2022 genau dafür, indem 
sie diese Hilfen erst nach dem Gießkannenprinzip an alle Bürgerinnen und Bürger 
zahlt und sie dann nach einer Einzelfallprüfung besteuern will. Der bürokratische
Aufwand für Mieter, Vermieter, Energieversorger und Finanzämter ist enorm, der Nutzen
für den Staat am Ende gering“, erklärt Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.„
Kurzum: Energiehilfen? Ja! Bürokratie? Nein! Versorger und Vermieter müssten für
alle Kunden und Mieter Meldungen abgeben, obwohl am Ende nur etwa 10 Prozent der
Steuerbürgerinnen und -bürger von der Besteuerung betroffen sind. Das geplante Mitteilungsverfahren
führt nur zu einem Datenfriedhof, aber nicht zu einer sachgerechten Besteuerung.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir sperren uns nicht gegen die Energiehilfen.
Diese unterstützen wir ausdrücklich. Was wir nicht wollen, ist, dass diese mit einem
enormen Bürokratieaufwand einhergehen.“

## Hessen für Anrufung des Vermittlungsausschusses

Die partielle Besteuerung der Entlastungsbeträge aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz,
die das Jahressteuergesetz 2022 vorsieht, bedeutet für alle Verfahrensbeteiligten
einen extremen bürokratischen Aufwand. Die Energieversorger sollen die gewährten
Entlastungen an die Finanzverwaltung melden. Vermieter und Hausverwaltungen müssen
die Entlastungsbeträge auf die einzelnen Wohneinheiten aufteilen und Namen und Anschrift
an die Finanzbehörden weitergeben. Die Finanzämter sollen anschließend die besteuerungsrelevanten
Fälle ermitteln. Die betroffenen Endkunden müssen die Beträge in den Steuererklärungen
angeben. „Es ist die Aufgabe der Finanzämter, Steuern zu verwalten und nicht, eine
verteilungspolitische Unschärfe bei der Dezember-Soforthilfe auszubügeln. Diesen
Bürokratieaufwuchs durch den Bund gehen die unionsgeführten Finanzminister nicht
mit und zwar zum Schutze aller Beteiligten, die von dieser neuen Bürokratie betroffen
wären. Wer für weniger Bürokratie ist – und in diese Richtung habe ich den Bundesfinanzminister
immer verstanden – , muss sich diesem Weg anschließen und ihn konsequent fortsetzen.“

Hessen wird daher im Finanzausschuss des Bundesrates dem Jahressteuergesetz nicht
zustimmen und plädiert mit den anderen unionsgeführten Ländern Bayern, Nordrhein-
Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Über das weitere Vorgehen zum Jahressteuergesetz 2022 wird im Anschluss an die Ausschussbefassung
das Bundesratsplenum, das sich voraussichtlich am 16. Dezember mit dem Jahressteuergesetz
2022 befassen wird, entschieden.

_Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, 05.12.2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/jahressteuergesetz-2022-gas-soforthilfe-soll-entlasten-und-keine-unnoetige-buerokratie-schaffen-91010)
